Joshua Luft Keine Kommentare

BITMi-Mitglied alfaview reicht Beschwerde bei EU-Kommission gegen Microsoft wegen Missbrauchs von Marktmacht ein

Das Karlsruher Unternehmen alfaview hat bei der Europäischen Kommission eine formelle Beschwerde gegen das US-Unternehmen Microsoft wegen Missbrauchs von Marktmacht eingereicht. Die Beschwerde richtet sich gegen die Kopplung von „Microsoft Teams“ (Videokonferenz- und Kollaborations-Tool) mit „Microsoft Office“ (Produktivitätssoftware).

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) unterstützt diese Beschwerde ausdrücklich. Wir brauchen einen fairen, offenen Wettbewerb, bei dem sich das beste Produkt durchsetzen kann und nicht zwangsläufig das des Anbieters mit der größten Marktmacht. Nur so kann eine Angebotsvielfalt entstehen, die die digitale Abhängigkeit Deutschlands und Europas von amerikanischen Tech-Giganten reduziert.

alfaview bietet eine gleichnamige Software für Videokonferenzen und die Zusammenarbeit in Unternehmen und Institutionen an. Die Software konkurriert mit Microsoft Teams um geschäftliche Kunden, insbesondere im Bereich Bildung und Fortbildung – jedoch nicht auf Basis einer gleichwertigen Wettbewerbssituation: Bereits seit 2017 vertreibt Microsoft seinen Dienst Teams standardmäßig zusammen mit seinem marktbeherrschenden Office Software-Paket (darin enthalten u.a. Word, Excel, Outlook, PowerPoint). Seitdem erhalten nahezu alle Kunden der meistgenutzten Produktivitätssoftware Office automatisch auch den eigenständigen Dienst Teams, ohne hierfür einen separaten Preis zu zahlen oder gefragt zu werden, ob man das Produkt überhaupt nutzen möchte. Teams erlangt durch diesen kombinierten Vertrieb in einem Produktbündel namens „Microsoft 365“ einen einzigartigen und nicht durch Leistung gerechtfertigten Wettbewerbsvorteil, den Konkurrenten wie alfaview nicht ausgleichen können. Hierdurch wird der Wettbewerb auf dem Markt für derartige Kommunikations-Software erheblich und nachhaltig beeinträchtigt, wie sich an der exponentiellen Verbreitung von Teams eindrücklich zeigt. Teams verfügt mittlerweile weltweit über mehr als 300 Millionen monatlich aktive Nutzer und hat damit einen Vorsprung, der ohne kartellbehördliche Intervention nicht mehr eingeholt werden kann.

alfaview strebt ein förmliches Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft an, in dem die Missbräuchlichkeit der Integration von Teams in die Microsoft 365-Produktreihe festgestellt und adressiert wird. alfaview stand bereits seit Längerem im Austausch mit der Kommission zu diesem Thema. Anlass für die nunmehrige formale Beschwerde waren die Zusagen, die Microsoft der Europäischen Kommission zur Vermeidung eines formalen Verfahrens unterbreitet hatte und die alfaview als völlig unzureichend ansieht. Mit dem heutigen Schritt möchte alfaview seinen wettbewerblichen Bedenken Nachdruck verleihen und der Wettbewerbsbehörde weitere Informationen zukommen lassen, damit diese zeitnah Maßnahmen gegen Microsoft einleiten kann.

Hintergrund der Beschwerde

Der Softwaregigant Microsoft beherrscht mit seinem Office-Paket den Markt für Produktivitätssoftware. Microsoft hat seinen separaten Dienst Teams in Microsoft 365 integriert, ohne alternativen Anbietern von Video- und Kommunikationslösungen eine ähnliche Integration zu ermöglichen. Damit setzt Microsoft diese beherrschende Stellung auf dem Markt für Produktivitätssoftware als Hebel ein, um Teams einen Reichweiten- und damit Wettbewerbsvorteil auf dem Markt für entsprechende Kommunikationssoftware zu verschaffen. Dieser Wettbewerbsvorteil ist ungerechtfertigt, weil er mit der Leistung oder Qualität von Teams nichts zu tun hat.

alfaview sieht sich angesichts der hohen Verbreitung der Office-Suite im Business- und Education-Bereich in seinen Erfolgschancen gehemmt. Wettbewerbern würde der Erhalt der Marktposition deutlich erschwert, weil jeder Office-Kunde „vermeintlich kostenfrei das Programm Teams mitgeliefert bekommt“, so das Softwareunternehmen alfaview. Die hohen Kosten für Teams finanziere Microsoft über die Office-Anwendungen quer.

Am Markt zeigt sich, dass Unternehmen und Institutionen nicht mehr bereit sind, Budget für eigenständige Videokonferenzprogramme bereitzustellen, weil Teams in den gebuchten Office-Paketen bereits enthalten ist. Unternehmen, Schulen und öffentliche Einrichtungen, die Microsoft 365-Suite lizenziert haben, müssen für die hohen Serverkosten von Teams mit bezahlen – unabhängig davon, ob sie das Programm nutzen wollen oder nicht.

„Durch die Bündelung von Teams mit den anderen Programmen der Microsoft 365-Suite ergibt sich ein multipolarer Vertriebsvorteil für den US-Konzern.“ – Niko Fostiropoulos, Geschäftsführer und Gründer von alfaview

In der Beschwerde von alfaview heißt es: Durch die Kopplung werden wichtige Innovationen aus der Europäischen Union ausgehebelt und jeder Wettbewerb zunichte gemacht. Teams hat nahezu über Nacht dieselbe Reichweite erlangt wie Office, obwohl es für viele Nutzer – insbesondere solche, die großen Wert auf Datenschutz legen – passendere Lösungen wie alfaview gibt.

Kernforderung von alfaview ist die transparente Bepreisung von Teams anhand der realen Kosten. Aus Sicht des Videokonferenzanbieters muss sichergestellt sein, dass für alle Microsoft 365-Produktkonfigurationen äquivalente Buchungsmöglichkeiten ohne Teams für alle Geschäftsbereiche, Zielgruppen und Marktsegmente des Unternehmens angeboten werden. Auch im Rahmen von Marketing und Vertrieb müsse Microsoft sich dazu verpflichten, seine Produkt-Pakete ohne Teams gleichwertig zu bewerben. Ebenso müsse hinsichtlich der Interoperabilität gewährleistet sein, dass Wettbewerbern auch technisch dieselben Möglichkeiten zur Verfügung stehen.

Prof. Dr. Thomas Höppner, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Hausfeld, die alfaview im Rahmen der Beschwerde vertritt, ergänzt:

„Wir dürfen nicht länger hinnehmen, dass große Tech-Unternehmen wichtigen Innovationen aus Europa den Zugang zu Absatzmärkten erschweren, um ihre eigenen, oft weniger relevanten Angebote vor Wettbewerb zu schützen. Mit alfaview gibt es eine revolutionäre Kommunikations-, Kollaborations- und KI-Technik aus Deutschland – sie sollte auch eine gleichberechtigte Chance haben, Abnehmer zu erreichen und zu überzeugen.“ – Thomas Höppner (Hausfeld)

Die EU-Kommission ist bereits mehrfach gegen Microsoft wegen missbräuchlicher Geschäftspraktiken aktiv geworden. 2004 verhängte die Kommission ein Bußgeld von fast 500 Millionen Euro, weil Microsoft sein marktbeherrschendes PC-Betriebssystem „Windows“ mit dem separaten „Media Player“ technisch gekoppelt hatte. 2009 stellte die Kommission eine gleichartige Kopplung des Browsers „Internet Explorer“ an Microsofts Betriebssystem Windows fest. In diesem Zusammenhang wurde ein weiteres Bußgeld in Höhe von rund 560 Millionen Euro verhängt. Die Untersagung der Koppelungspraktik führte zu einer Wiederbelebung des Wettbewerbs im Bereich der Web-Browser. Das deutsche Bundeskartellamt hatte im März 2023 angekündigt, Microsoft als ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb zu bestimmen und damit einer besonderen Missbrauchsaufsicht unterwerfen zu wollen.

Auch vor datenschutzrechtlichem Hintergrund ist die Nutzung von Teams in der Europäischen Union problematisch: Aufgrund eines rechtswidrigen Transfers von Daten in Drittstaaten haben 2022 mehrere Landesdatenschutzbeauftragte Teams in öffentlichen Einrichtungen und Schulen verboten. Durch die technische Kopplung mit Office bezahlen jedoch auch diejenigen Kunden für Teams, die das Programm aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken gar nicht nutzen können oder wollen.

WEITERE INFOMATIONEN

Joshua Luft Keine Kommentare

BITMi-Mitgliedernews: Bare.ID kooperiert mit XplicitTrust: Ein sicheres und nahtloses VPN-Erlebnis

WIESBADEN, 19.07.2023 – Die Bare.ID GmbH, Anbieter der gleichnamigen Authentifizierungslösung mit Single Sign-On (SSO) und Mehr-Faktor-Authentifizierung (MFA) auf dem DACH-Markt, freut sich, die Partnerschaft mit XplicitTrust, dem Anbieter von SaaS VPN der nächsten Generation, bekannt zu geben. Diese Zusammenarbeit bringt zwei innovative Technologien zusammen, um Benutzer:innen ein nahtloses und hochsicheres VPN- und Authentifizierungs-Erlebnis zu bieten. Zudem gewährleisten beide Anbieter digitale Souveränität und Entwicklung, Hosting und Betrieb ausschließlich in und aus Deutschland.

Was ist XplicitTrust?

XplicitTrust ist die SaaS NextGen VPN-Lösung ohne Hardware, die verteilte Ressourcen einfach und sicher zugänglich macht. Dabei setzt XplicitTrust auf ein strenges Zero Trust Modell, eine moderne Verschlüsselung und gewährleistet präzisen Zugang auch für Gäste.

Im Gegensatz zu herkömmlichen VPN-Lösungen, bei denen die Tunnel an der Netzwerkgrenze enden, ermöglichen XplicitTrust-Tunnel eine genaue Kontrolle darüber, wer bestimmte Geräte sehen und sich mit ihnen verbinden kann. Mit Single Sign-On, Multi-Faktor-Authentifizierung und Zugriffskontrollrichtlinien gewährleistet XplicitTrust ein hohes Maß an Sicherheit und Zugriffsmanagement. Darüber hinaus beseitigt es die Komplexität, die mit VPN-Gateways, Firewall-Regeln und unzuverlässigen VPN-Clients verbunden ist. Dabei lagert XplicitTrust Network Access die Prozesse des Single Sign-On und der Mehr-Faktor-Authentifizierung zuverlässig an einen externen Identitätsanbieter aus dem unterstützen Portfolio aus.

Integration

Mit der Integration der SSO-Authentifizierungslösung von Bare.ID führt XplicitTrust einen zuverlässigen und vertrauenswürdigen Identitätsanbieter in sein Netzwerk ein. Als erster in Deutschland ansässiger Anbieter im Portfolio von XplicitTrust ist Bare.ID eine ausgezeichnete Wahl für Benutzer, die sich für ihre SSO- und MFA-Anforderungen nicht auf die üblichen Hyperscaler-Anbieter verlassen wollen und Wert auf digitale Souveränität legen. Die Kooperation der beiden Anbieter erhöht die Sicherheit und den Komfort der VPN-Lösung und bietet den Nutzer:innen ein nahtloses Authentifizierungserlebnis.

Vorteile der Kooperation von Bare.ID und XplicitTrust für beide Anbieter und ihre Benutzer:innen auf einen Blick:

  • Erhöhte Sicherheit: Durch die Nutzung der SSO- und MFA-Funktionen von Bare.ID stärkt XplicitTrust die Sicherheit seines VPN-Netzwerks und stellt sicher, dass nur autorisierte Benutzer:innen Verbindungen herstellen können.
  • Vereinfachte Benutzererfahrung: Die Benutzer:innen können beim Zugriff auf das VPN-Netzwerk von XplicitTrust über Bare.ID einen optimierten Authentifizierungsprozess nutzen, der auf maximale Benutzerfreundlichkeit ausgerichtet ist.
  • Vertrauenswürdiger Identitätsanbieter: Als vertrauenswürdiger, DSGVO-konformer SSO- und MFA-Anbieter unterstützt Bare.ID die Ausrichtung auf digitale Souveräntät von XplicitTrust und ist damit eine attraktive Wahl aus dem Portfolio der externen Identitätsprovider.

Was ist Bare.ID?

Die Bare.ID GmbH, Teil der AOE Group, erbringt kombinierte Service- und Hosting-Dienstleistungen im Identity- und Accessmanagement-Umfeld als SaaS. Zur Integration dieser in die bestehende IT-Landschaft des Kunden bietet Bare.ID zudem Beratung und individuelle Software-Entwicklungsleistungen. Darüber hinaus gehören Aufbau und Betrieb kundenspezifischer OnSite-Lösungen ebenso zum Leistungsportfolio wie ergänzende IT-Security relevante Analysen, Beratung, Schulung und Tests (Security Audits, Penetration-Tests).

Die Authentifizierungslösung Bare.ID ermöglicht zentrales Single Sign-On in der Cloud inklusive vielseitiger, benutzerfreundlicher Mehr-Faktor-Authentifizierung und dynamischer Risikoerkennung. Die SaaS-Lösung nutzt im Kern das etablierte Open Source IAM Framework Keycloak, erweitert um umfangreiche Features und eine eigene Admin-Oberfläche für Transparenz und rollenbasierte Zugriffskontrolle sowie umfangreiche WhiteLabel-Funktionalitäten für kundenspezifisches Branding. Bare.ID bildet dabei standardisiert deutsche Sicherheitsanforderungen ab und kann somit auch in stark regulierten Branchen compliant eingesetzt werden.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kooperation zwischen Bare.ID und XplicitTrust modernste Technologien zusammenbringt, um Kunden ein noch besserer Benutzererlebnis zu gewährleisten. Auch Bare.ID integriert XplicitTrust als vorkonfigurierten Anbieter in der eigenen Applikations-Galerie für den Single Sign-On und erhöht somit die Awareness des VPN-Anbieters.

WEITERE INFORMATIONEN

Joshua Luft Keine Kommentare

BITMi-Mitgliedernews: Simmeth System erhält TÜV-IT-Zertifizierung „Trusted Application Security”

SC-Manager von Simmeth System erfüllt höchste Sicherheitsanforderungen und miniminiert damit Risiken für Anwender

 Nahezu täglich liest man Meldungen über digitale Angriffe und die erheblichen Schäden, die sie teilweise verursacht haben. Nicht umsonst hat das Thema Cyber Security für Unternehmen in den letzten Jahren stetig an Bedeutung gewonnen.

Auch für die Simmeth System GmbH gehört die Sicherheit ihrer IT-Lösungen zum Standardservice für Kunden. Passend dazu hat der IT-Dienstleister jüngst das TÜV-IT Cyber Security Zertifikat „Trusted Application Security“ für seine SaaS-Anwendung SC-Manager erhalten.

Der zertifizierte SC-Manager ermöglicht Kunden von Simmeth einen einfachen globalen Informations-, Daten- und Dokumentenaustausch über die gesamte Lieferkette. Die Steuerung erfolgt über das zentrale Lieferantenmanagement. Lieferanten sind über das Lieferantenportal direkt eingebunden.

Höchste Sicherheit für Kundendaten

„Die Sicherheit von Kundendaten steht für uns an erster Stelle“, beginnt Geschäftsführer Markus Simmeth. „Als Anbieter einer SaaS-Software für das globale Supply Chain Management sehen wir uns deshalb verpflichtet, für höchste Qualität in Bezug auf die Datensicherheit zu sorgen.“ Mit dem TÜV-IT Zertifikat macht die Simmeth System GmbH dieses Bestreben nun auch sichtbar für Kunden.

Simmeth System entwickelt seine Software unter Berücksichtigung modernster Sicherheitsaspekte. Zusätzlich wurde sie von internen und externen Cyber-Security-Experten getestet und strengsten Prüfläufen der TÜV-IT Profis unterzogen. Der IT-Dienstleister kann seinen Kunden damit die Vorteile eines weltweiten, internetbasierten Informationsaustauschs auf einer Plattform bieten – und gleichzeitig die damit einhergehenden Risiken durch maximale Sicherheitsvorkehrungen minimieren.

Regelmäßige Prüfungen sichern Status quo

Neben der Sicherheit der Software wurde auch die Qualität der Softwareentwicklungsprozesse nach den Richtlinien des TÜV-IT geprüft und zertifiziert.

Dieser höchste Standard wird durch jährliche Wiederholungsprüfungen auch in Zukunft gewährleistet. Ebenso arbeitet das Team von Simmeth stetig an der Erweiterung und Verbesserung der Usability.

WEITERE INFORMATIONEN

Joshua Luft Keine Kommentare

BITMi-Mitgliedernews: M&A in der Digitalbranche

Wie gestaltet sich der M&A-Markt im IT-Sektor bei Krisen und Konjunkturschwankungen? Sind Investoren vorsichtiger, wirken steigende Zinsen und höhere Risikoprämien bremsend auf die Finanzierung von Transaktionen? Was bedeutet dies speziell für die IT-Branche? Haben Verkäufer mittelständischer IT-Unternehmen nach wie vor eine Chance, in den M&A-Markt einzusteigen? Wir sprachen mit BITMi-Mitglied Ralf Heib, dem Gründer und Geschäftsführer der match.IT GmbH.

Herr Heib, ihr Unternehmen match.IT berät insbesondere mittelständische IT-Unternehmen, die einen Verkauf in Erwägung ziehen. Aktuell herrscht allgemeine Krisenstimmung an den Märkten. Verkäufer befürchten niedrige Preise und Schnäppchenjäger. Manche ziehen sich komplett vom M&A-Markt zurück, in der Hoffnung auf bessere Zeiten. Als M&A-Berater für die Digitalbranche verfolgen Sie das Auf und Ab des Marktes schon seit vielen Jahren und haben sogar während der Corona-Hochphase erfolgreiche Verkäufe eingefädelt. Wie ist ihre Einschätzung der derzeitigen Lage?

Ralf Heib: Die Corona-Krise war noch nicht mal beendet da folgte schon der Ukraine Krieg. Dazu die Klima- und Energiekrise, Rohstoff- und Lieferkettenengpässe, jetzt die Inflation. Mittlerweile kann man also durchaus davon sprechen, dass Krisen das New Normal darstellen und die Menschheit und somit natürlich auch die globalen Märkte einen Umgang damit finden sollten. Der M&A-Markt hat hier schon eine gewisse Robustheit entwickelt und der Einbruch zum Ukraine-Krieg war dann schon nicht mehr ganz so stark wie etwa zu Zeiten der Corona-Hochphase. Wir dürfen speziell für den IT-Bereich nicht vergessen, dass der Megatrend der Digitalisierung nach wie vor ungebrochen ist und immer wieder neue Nachfragetreiber daraus entwachsen, wie zuletzt im Bereich Cybersecurity oder Green IT. Das M&A-Geschehen gerade im IT-Mittelstand ist also nach wie vor vital. Allerdings findet das Käufer/Verkäufer-Verhältnis aktuell zu einer stärkeren Balance zurück. Käufer sondieren ihre Targets wieder genauer als noch zu den Boom-Zeiten in den letzten Jahren. Die Stabilität und die Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells spielen dabei wieder eine stärkere Rolle – und das beeinflusst dann wiederum auch stark die Phase der Due-Diligence, in der die Investoren das zu verkaufende Unternehmen kritisch unter die Lupe nehmen.

Was raten Sie also mittelständischen Unternehmer*innen, die zu den jetzigen Zeiten einen Verkauf anstreben? Gibt es so etwas wie ein allgemeines Erfolgsrezept, an das sich alle halten können?

Ralf Heib: Wer heutzutage sein IT-Unternehmen erfolgreich verkaufen will, benötigt eine gute Verkaufsstory, beruhend auf einer klaren, zukunftsfähigen Vision, gepaart mit einem realistischen, nachvollziehbaren Business-Plan. Eine M&A-Transaktion hat darüber hinaus immer sehr viel mit konkreten Zahlen zu tun: Verkäufer müssen ihre eigenen Zahlen beherrschen und verstehen, wie sie die Profitabilität ihres Unternehmen gegenüber den Käufern transparent machen. Dazu gehören auch saubere Bilanzen und GuV-Rechnungen.

Ist das nicht immer der Fall?

Ralf Heib: Wir erleben häufig die Situation, dass gerade kleinere Unternehmen sehr steueroptimierend agieren und dann natürlich keine beeindruckende Profitabilität in den Büchern vorweisen können. Hier bedarf es dann guter Argumente gegenüber dem Käufer, am besten mithilfe des Steuerberaters. Es lohnt sich darüber hinaus auch immer, im Vorfeld einer Transaktion soweit es geht aufzuräumen. Einige Mitarbeiter verfügen vielleicht noch über kleinere Anteile, die sich bündeln lassen. Nicht selten ist die Bilanz auch verwildert durch verschiedene Gesellschafterkredite oder Pensionsverpflichtungen. Auch dies sollte idealerweise vorab bereinigt werden. Während einer Transaktion können solche Punkte ansonsten zu langen, unbefriedigenden Diskussionen führen.

Sie meinten, die Story müsse in der heutigen Zeit stimmen. Was genau verstehen Sie darunter?

Ralf Heib: Verkauft wird am Ende immer die Zukunft eines Unternehmens, nicht die Vergangenheit. Deshalb ist es wichtig, die Motivationslage des Verhandlungspartners zu verstehen und die eigene Story daraufhin auszurichten. Im Vorfeld sollte man sich deshalb genau fragen: Wer sitzt mir gegenüber? Was sind dessen Ziele? Wie tickt bspw. ein Private Equity oder ein strategischer Investor? Was erwartet der potentielle Käufer und was nicht?  Dazu zählen auch ganz handfeste Faktoren.

Die da wären?

Ralf Heib: Gerade für kleinere Unternehmen ist es wichtig, den potentiellen Käufern vom Start weg eine überlebensfähige Organisation aufzuzeigen. Überlebensfähig in dem Sinne, dass z.B. ein mittleres Management existiert. Selbstverständlich müssen auch gewisse Standards wie etwa definierte Geschäftsprozesse und etablierte Vertriebsstrukturen gegeben sein. Den Interessenten sollte klar werden, dass die Abläufe auch ohne den Gründer und nach dem Verkauf reibungslos ineinandergreifen.

In jedem M&A-Projekt geht es letztendlich um die Wertermittlung des Unternehmens. Diese Etappe kann vor allem aus Verkäufersicht sehr zermürbend sein. Was raten Sie hier Ihren Klienten?

Ralf Heib: Hier ist zunächst eine gute Vorbereitung gefragt, in dem ich als Eigentümer die Werttreiber meines Unternehmens gut kenne und in meiner Vision und Verkaufsstrategie richtig positioniere. Im Verhandlungsprozess selbst ist vor allem Flexibilität gefragt. Insbesondere, wenn es um Preise oder Earn Outs geht. Bei zu starren oder auch überzogenen Preisvorstellungen rennen Verkäufer häufig gegen Wände. In den aktuellen Krisenzeiten ist es zudem entscheidend, den Such- und Verkaufsprozess strukturiert aufzusetzen und durchzuführen. Verkäufer sollten sich ein klares Bild davon machen, mit welchen Mitteln und in welchem Zeitraum sie den Verkauf realisieren wollen. Ich kann mich in der heutigen Zeit nicht mehr darauf verlassen, dass schon morgen ein Investor an meiner Tür klopft und mir ein lukratives Angebot vorlegt. Deshalb muss man als Verkäufer proaktiv sein und sich die Verkaufschancen selbst erarbeiten, am besten, indem man den M&A-Prozess so gewissenhaft und professionell wie möglich angeht.

Herr Heib, wir bedanken und ganz herzlich für das informative Gespräch!

WEITERE INFORMATIONEN

Joshua Luft Keine Kommentare

BITMi-Mitgliedernews: Datenschutz: Wie Geschäftsführer ihr Haftungsrisiko minimieren

Als Geschäftsführer müssen Sie neben dem operativen Erfolg stets ein komplexes Pflichtengerüst im Auge behalten. Ein umfassendes Haftungsmanagement sichert den Unternehmenserfolg und minimiert gleichzeitig Ihre persönlichen Haftungsrisiken. Denn diese bestehen nicht nur im Hinblick auf steuer- oder sozialrechtliche Vorgaben, sondern auch im Bereich des Datenschutzes.

Nicht nur bei vorsätzlichen, sondern auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen und rechtswidrigen Handlungen muss am Ende einer den Kopf hinhalten – das ist im Straßenverkehr so, und das ist in der Unternehmensführung nicht anders. Wer sich als Autofahrer an die Verkehrsregeln hält und regelmäßig die Bremsen, Reifen und Beleuchtung überprüft, ist normalerweise auf der sicheren Seite. Im Vergleich gehört die Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften zu den Pflichtaufgaben des Managements. Viele Unternehmen arbeiten daher nach regelmäßig aktualisierten Compliance-Regeln und nutzen ein internes Überwachungssystem zur Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften. Ein solches Haftungsmanagement ist ein zentraler Bestandteil des Unternehmenserfolgs und reduziert zugleich persönliche Haftungsrisiken der Geschäftsführung.

Auch das gilt beim Datenschutz wie beim Autofahren: Solange nichts passiert, interessieren sich die Behörden so gut wie nie dafür, welche Vorsichtsmaßnahmen Sie treffen. Kommt es aber zu Datendiebstahl oder -missbrauch, dann wollen sie es ganz genau wissen. Wie konnte es zu diesem Data Breach kommen? Hat Ihr Unternehmen wirklich alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (kurz TOM genannt) gemäß DSGVO identifiziert und umgesetzt? Und wie sehen diese genau aus? Wer dann nicht die passenden Antworten und Nachweise liefert, riskiert im Fall der Fälle Schadensersatzansprüche gemäß Art. 82 DSGVO sowie Bußgelder gemäß Art. 83 DSGVO. Und: Geschäftsführer haften auch hier für ihr „Tun und Unterlassen“.

Wer für den Datenschutz im Unternehmen verantwortlich ist …

Grundsätzlich haftet für etwaige Rechtsfolgen der Verantwortliche der Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO. „Verantwortlicher“ ist die „natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet“ (Art. 4 Abs. 7 DSGVO). Mit anderen Worten: Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist zunächst einmal das Unternehmen selbst. Wer innerhalb des Unternehmens die Schuld für den Verstoß trägt, ist im Außenverhältnis unerheblich. Als Geschäftsführer müssen Sie bei Datenschutzverstößen aber unter Umständen trotzdem in die eigene Tasche greifen.

Im Straßenverkehr haften bei einem Unfall Halter und Fahrer oft gesamtschuldnerisch. Ähnlich sehen es Juristen inzwischen auch beim Datenschutz. So hat der Europäische Gerichtshof bereits im Jahr 2018 einige grundlegende Kriterien festgelegt, wann auch der Geschäftsführer als Verantwortlicher anzusehen ist (Aktenzeichen C-25/17). Die Voraussetzungen:

  • Er profitiert von der Datenverarbeitung.
  • Er veranlasst oder duldet die Datenverarbeitung.

Dabei ist es völlig unerheblich, ob der Geschäftsführer Zugriff auf die Daten hatte oder sie selbst verarbeitet hat.

Mit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom November 2021 hat sich das persönliche Haftungsrisiko für Geschäftsführer weiter erhöht. In einem Schadensersatzprozess (Aktenzeichen 4 U 1158/21) widersprach das Gericht der Auffassung, dass die Datenschutz-Grundverordnung eine persönliche Haftung ausschließe. Demnach sind Geschäftsführer eigene datenschutzrechtlich Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Und damit haften sie bei einer rechtswidrigen Datenverarbeitung auch persönlich gegenüber Dritten. Eine solche Haftungserweiterung für Geschäftsführer ist zwar umstritten, aber durchaus konsequent. Schließlich haften Sie bei Pflichtverletzungen auch in anderen Fällen persönlich für etwaige Schäden (§ 43 GmbHG und § 93 Abs. 2 AktG). Warum sollte dies beim Datenschutz anders sein?

Warum regelmäßige Datenschutz-Audits unverzichtbar sind …

Die Datenschutz-Grundverordnung und die Neufassung des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind noch relativ jung. Beide Gesetze konkretisiert die Rechtsprechung nun nach und nach. Wer sich vor unangenehmen Nachfragen, Sanktionen oder persönlichen Haftungsrisiken schützen will, muss im Grunde nur seine Pflichten gewissenhaft erfüllen. Doch das ist meist schwieriger, als man denkt:

  • Wie verschaffen Sie sich als Geschäftsführer überhaupt einen Überblick über den aktuellen Datenschutz-Status Ihres Unternehmens?
  • Wie stellen Sie angesichts dessen, dass sich der Stand der Technik fortlaufend ändert, sicher, dass Ihre Maßnahmen hinreichend sind?
  • Und schließlich: Welche Investitionen in die IT-Technik oder Anpassungen von Software verbessern den vorhandenen Datenschutz-Status des Unternehmens wirklich?

Wünschenswert wäre sicher – ähnlich wie beim Auto – eine regelmäßige Hauptuntersuchung mit anschließender TÜV-Plakette. Die DSGVO sieht jedoch keine Verpflichtung zu regelmäßigen risikoorientierten Audits mit einer systematischen Bewertung des Datenschutzniveaus vor. Allerdings besteht gemäß Art. 24 Abs. 1 Satz 1 DSGVO und konkreter Art. 24 Abs. 1 Satz 2 die Pflicht zur regelmäßigen Kontrolle und Aktualisierung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM).

Sie brauchen also keinen TÜV, müssen aber in Sachen Datenschutz stets sicher unterwegs sein. Kommt es dann doch einmal zu einer „Verkehrskontrolle“, besteht für die Verantwortlichen im Sinne der DSGVO nach Art. 5 Abs. 2 zudem eine Nachweis- und Rechenschaftspflicht („Accountability“). Bleibt auf die „freundliche Anfrage“ der Aufsichtsbehörde eine angemessene und valide Stellungnahme aus, drohen zeit- und personalaufwendige Untersuchungen vor Ort. Und diese fördern im schlimmsten Fall weitere Datenschutzverstöße zutage.

Die Devise lautet folglich: Vorsorgen und gewappnet sein für den Fall der Fälle. Auch wenn Datenschutz-Audits gesetzlich nicht verankert sind, ist eine regelmäßige, systematische Prüfung und Bewertung aller Verarbeitungsprozesse und Schutzmaßnahmen allein zur Erfüllung der umfangreichen DSGVO-Pflichten nötig. Neben technischem und organisatorischem Sachverstand sind dafür auch beste Kenntnisse der rechtlichen Anforderungen erforderlich. Während große Konzerne über eigene Audit-Teams verfügen, sind IT-Verantwortliche in kleinen und mittleren Unternehmen damit aber meist hoffnungslos überfordert und Datenschutz-Audits durch Experten vor Ort oft unbezahlbar.

Wie eine Prüfung des Datenschutz-Status ohne Vor-Ort-Audit funktioniert …

Letztlich geht es darum, Datenschutz durch ein aktives Haftungsmanagement messbar und nachweisbar zu machen. Mit privASSIST stellt die IITR Cert GmbH hierfür ein webbasiertes Fernanalyse-Tool zur Verfügung, das ohne aufwendige Vor-Ort-Audits auskommt und Unternehmen eine belastbare Analyse der Ist-Situation ermöglicht. Gleichzeitig erfüllt das Datenschutz-Audit-Werkzeug die gesetzlich geforderten Nachweispflichten und sorgt durch die Dokumentation aller datenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen für eine Entlastung der Geschäftsführung.

Die modular aufgebaute Online-Plattform führt den Nutzer durch einen einfach zu bedienenden Fragenkatalog und ermöglicht eine punktuelle Überprüfung für mehr als 17 Datenschutzbereiche. So können Unternehmen das Tool auch in Teilbereichen einsetzen und anhand von Konformitätsbewertungen und der CPS-Prüfstandards (Certified Privacy Standard) beispielsweise gezielt das Datenschutzniveau ihrer Online-Auftritte analysieren (CPS 031), die DSGVO-konforme Verarbeitung von Beschäftigtendaten überprüfen (CPS 021) oder den Status aller datenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen für Telearbeit und mobile Arbeitsplätze ermitteln (CPS 071).

Schummeln wie vielleicht bei der theoretischen Führerscheinprüfung ist hier wenig sinnvoll, aber auch kaum möglich. Das System verhindert das nachträgliche Korrigieren oder Sichten bereits bearbeiteter Fragen, erkennt Unstimmigkeiten bei der Beantwortung durch eine automatisierte Plausibilitätsprüfung und zieht gegebenenfalls Vergleiche mit früheren Erhebungen. Zudem prüft privASSIST die Vollständigkeit aller Angaben und fordert gegebenenfalls notwendige Nachweise an. Und im Gegensatz zur Führerscheinprüfung können Sie die Bearbeitung natürlich jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.

Nachdem Sie alle Fragen beantwortet und die Richtigkeit Ihrer Antworten bestätigt haben, erfolgt eine Prüfung aller Angaben und Nachweise durch die IITR Cert GmbH. Anschließend erhalten Sie zunächst einen Berichtsentwurf und nach einer Korrekturschleife, in der sich letzte Unstimmigkeiten oder Missverständnisse klären lassen, den endgültigen Audit-Bericht mit belastbaren Aussagen zur datenschutzrechtlichen Situation Ihres Unternehmens. Dieser Bericht enthält

  • eine revisionssichere Dokumentation aller Antworten und Nachweise des untersuchten Bereiches,
  • Grafiken zur vergleichenden Einordnung des aktuellen Datenschutz-Status und als Grundlage für ein späteres Benchmarking sowie
  • eine schriftliche Zusammenfassung mit Erläuterungen und Empfehlungen.

Der abschließende Audit-Bericht kann auch als Vorbereitung für einen Konformitätsnachweis nach Art. 42 DSGVO dienen oder für eine strukturierte Informationsbeschaffung in Anlehnung an den Prüfungsstandard IDW PH 9.860.1 im Rahmen einer Wirtschaftsprüfung genutzt werden.

Fazit

Neben einer Vielzahl von Pflichten für Unternehmen ergeben sich aus der Datenschutz-Grundverordnung und der Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes auch neue persönliche Haftungsrisiken für Geschäftsführer. Gleichzeitig steigen durch Ransomware, Malware und Phishing sowie den Trend zu Remote Work („Fernarbeit“) die Gefahren von Datenpannen mit unangenehmen Nachfragen der Aufsichtsbehörden. Auch wenn der Gesetzgeber regelmäßige Datenschutzaudits nicht vorschreibt, sind diese grundsätzlich notwendig, um die technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß DSGVO regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren sowie der Nachweis- und Rechenschaftspflicht nachzukommen. Kurzum: Datenschutz muss messbar und jederzeit nachweisbar sein.

Zum aktiven Haftungsmanagement eines Unternehmens gehört daher auch die freiwillige und regelmäßige Überprüfung der Datenschutzkonformität. Ein solches Datenschutz-Audit minimiert Unternehmensrisiken und entlastet die Geschäftsführung. Mit privASSIST bietet die IITR Cert GmbH kleinen und mittleren Unternehmen, die sich keine eigenen Audit-Teams oder teure Vor-Ort-Audits durch externe Experten leisten können, ein ausgereiftes Audit-Tool für eine belastbare Ist-Analyse. Zu Preisen zwischen 225 und 1800 Euro pro Auditbereich erfüllt privASSIST die gesetzlich geforderten Nachweispflichten und sorgt gleichzeitig für mehr Transparenz, sodass Sie bestehende Betriebsabläufe durch eine langfristige Datenschutzstrategie umgestalten und optimieren können.

AUDIT UND ZERTIFIZIERUNG

EXTERNER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER

Joshua Luft Keine Kommentare

Hack the world a better place: BITMi kooperiert mit Hacker School

Aachen/Hamburg, 20. Juni 2023 – Mit der gemeinnützigen Hacker School können alle Jugendlichen ab 11 Jahren, unabhängig von ihrem Geschlecht und ihrer Herkunft, während Kursen in ihrer Freizeit oder vormittags in ihrer Schulklasse spielerisch den Umgang mit Programmiersprachen lernen. Nebenbei werden ihnen weitere Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die immer wichtiger werden, die 21st century skills:

● Grundlegendes Technik-Verständnis
● Arbeiten im Team
● Kreatives und kritisches Denken
● Problemlösungskompetenz
● Lebenslanges Lernen

Das Konzept der Hacker School basiert auf einer vertrauensvollen Kooperation mit Unternehmen. Denn IT-Mitarbeitende aus Unternehmen mit Corporate Volunteering geben die Kurse und begeistern die Jugend für die kreativen Möglichkeiten und Chancen der IT.

„Um die Digitalisierung auch in Zukunft aktiv mitgestalten zu können, brauchen wir niedrigschwellige und hochwertige Bildungsangebote, die schon Kinder und Jugendliche an die Kompetenzen heranführen, die sie in einer digitalen Gesellschaft brauchen“, sagt Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. „Daher freuen wir uns sehr über die Kooperation mit der Hacker School: Gemeinsam mit den IT-Experten aus unseren Mitgliedsunternehmen wollen wir so die neue Generation für das Programmieren begeistern.“

“In unserer zunehmend digitalen Welt ist es wichtig, die Jugend durch gemeinsames Engagement mit den Fähigkeiten für das 21. Jahrhundert zu versorgen. Wir sehen, dass junge Menschen heute zwar oft digitale Technik gut anwenden können, aber kaum wissen, wie sie hier steuernd aktiv werden können. Oft herrschen große Berührungsängste und die wenigsten – vor allem Mädchen – trauen sich zu, einfach zu versuchen, mal zu programmieren. Das wollen wir ändern. Mit der Hacker School können sie ohne Vorkenntnisse ein Neuland betreten und lernen, ihre Zukunft und die Digitalisierung zu entdecken, zu verstehen und zu entwickeln”, betont Dr. Julia Freudenberg, Geschäftsführerin der Hacker School.

Die digitale Grundbildung unserer Jugend ist eine zentrale Herausforderung, der wir uns stellen müssen. Durch die Einbindung von Unternehmen, Schulen, Netzwerken und der Politik macht die Hacker School diese zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, um sie erfolgreich zu bewältigen. Mindestens 100.000 Jugendliche pro Jahr zu erreichen – das ist das nächste Ziel. Von einfacher Programmiersprache bis zu Künstlicher Intelligenz, von Spieleprogrammierung bis Webentwicklung. Mit der Hacker School schaffen wir eine digitale Mündigkeit durch theoretisches Wissen und praktische Anwendung. Kreativität, Interaktivität und Spaß stehen dabei an erster Stelle.

Kommen Sie ins Team Hacker School und werden Sie als BITMi-Mitglied Kooperationspartner!

WEITERE INFORMATIONEN

Joshua Luft Keine Kommentare

BITMi-Mitgliedernews von Tucan.ai: GPT für firmeninterne Daten

Kopf oder Datenbank: Es kommt auf den Speicherort von Wissen an

Unternehmen haben Wettbewerbsvorteile, wenn Sie über exklusives Wissen verfügen. Dieses ist nicht nur in Textdateien verankert, sondern vor allem in den Köpfen der Mitarbeiter:innen – und wird in Meetings ausgesprochen und mit Kolleg:innen geteilt. Tucan.ai bietet Unternehmen nun eine KI-Plattform mit smarter Gesprächsarchivierung, um verbal kommuniziertes Wissen verfügbar und durchsuchbar zu machen. Dies kann als Grundlage für strategische Entscheidungen dienen und Wettbewerbsvorteile generieren. Gleichzeitig bietet das Berliner KI-Unternehmen die Integration mit anderen Datenbanken an.

Wissensmanagement ist zentraler Erfolgsfaktor für den Mittelstand

Meetings und Konferenzen sind ein essentieller Bestandteil unseres Arbeitsalltags, insbesondere bei projektbezogenen Aufgaben. So werden Tools wie Zoom täglich von mehreren Millionen Menschen weltweit genutzt. „Dieses geballte verbal kommunizierte Wissen kann nun automatisch in den jeweiligen Organisationen gespeichert und verfügbar gemacht werden; zum Beispiel für die Kolleg:innen, die nicht dabei waren, oder nächstes Jahr nochmal auf die Informationen zurückgreifen müssen”, sagt Lukas Rintelen, Managing Director und gemeinsam mit  Florian Polak und Michael Schramm Gründer von Tucan.ai.

Die Software erkennt unterschiedliche Sprecher:innen in einer Konversation, erfasst die zugrundeliegende Agenda, transkribiert und fasst das Gespräch zusammen. Dabei werden organisationsspezifische Fachausdrücke, Dialekte und individuelle Spracheigenschaften präzise erkannt. Anschließend steht das verbal kommunizierte Wissen organisationsintern zur Verfügung. Projektverantwortliche und Mitarbeiter:innen können nach Informationen aus bestimmten Meetings suchen, meetingübergreifend recherchieren und Informationsquellen wie CMS- oder CRM-Systeme nutzen. Sie geben ihre Frage ein und erhalten eine ausführliche Antwort, die das gesamte Wissen der Organisation einbezieht. „Eigentlich verlagern wir nur den Speicherort: Vom individuellen Gehirn in die kollektive Datenbank. Auf diese Weise kann Wissen innerhalb einer Organisation skaliert werden”, ergänzt Lukas Rintelen, „Silos brechen auf und Entwicklungen zeichnen sich ab, die vorher unsichtbar waren.” Das smarte Wissensarchiv ist vorerst nur im Enterprise-Produkt enthalten.

Datensicherheit ist das Fundament des Wissensmanagements

Vor allem Unternehmen aus dem öffentlichen Sektor nutzen Tucan.ai aufgrund der hohen Datenschutzanforderungen und der weitreichenden Individualisierbarkeit des Tools. Seit Anfang Juni ist Tucan.ai daher Teil des von PUBLIC Deutschland initiierten Startup-Programms GovStart. „Datensicherheit wird bei uns extrem groß geschrieben. Unsere Server stehen in Frankfurt, sodass Kundendaten in Deutschland bleiben. Wenn es unsere Kund:innen verlangen, installieren wir Tucan.ai zudem on-premise. Auf diesem Weg verlassen die Daten nicht einmal das eigene Unternehmen“, sagt CTO Michael Schramm.

Zur Datensicherheit gehört aber weitaus mehr als der Speicherort. Unternehmen müssen sicherstellen, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf die Informationen haben und die Daten nicht missbraucht werden. Für einen großen Konzern hat Tucan.ai die Software beispielsweise so konfiguriert, dass nach einem Gespräch nur die Executive Summary zur Verfügung steht. Ein Transkript steht organisationsintern nicht zur Verfügung. Für Enterprise-Kunden aus der Marktforschung, die zum Teil mit sensiblen personenbezogenen Daten arbeiten, hat Tucan.ai ein Codierungs-Werkzeug implementiert, das die organisationsinternen Datensicherheitsrichtlinien präzise abbildet.

WEITERE INFORMATIONEN

Joshua Luft Keine Kommentare

BITMi-Mitgliedernews von LegalTegrity: Implementierung von Hinweisgebersystemen kann ganz einfach sein

„Ich habe Kunden erlebt, die unser Hinweisgebersystem innerhalb von zwei Tagen im Unternehmen implementiert haben.”

Nach langem Ringen um das Hinweisgeberschutzgesetz (auch als Whistleblower Gesetz bezeichnet), ging es auf einmal ganz schnell: zwischen dem 9. und 12. Mai ging das Gesetz innerhalb einer Woche durch Vermittlungsausschuss, Bundestag und Bundesrat. Jetzt ist es da – und für über 16.000 deutsche Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden ist es Zeit, zu handeln. Denn bereits ab dem 02. Juli 2023 müssen sie den neuen Vorgaben entsprechen.

Dr. Thomas Altenbach ist Compliance-Experte und CEO von LegalTegrity, ein SaaS Unternehmen, das sich darauf spezialisiert hat, mithilfe ihrer Software kleinen und mittelständischen Unternehmen die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes möglichst leicht zu machen. Sein umfangreiches Fachwissen verdankt er seiner langjährigen Tätigkeit als Anwalt im Topmanagement internationaler Konzerne sowie als Berater mittelständischer Unternehmen. Die Entwicklung des Hinweisgeberschutzgesetzes beobachtet er von Anfang an.

Herr Dr. Altenbach, was ging Ihnen durch den Kopf, als das Hinweisgeberschutzgesetz nach langem Hin und Her innerhalb einer Woche durch den Vermittlungsausschuss sowie den Bundestag und Bundesrat ging?

“Warum nicht früher?” war meine erste Reaktion und “Für das Ergebnis hätte man nicht so lange brauchen müssen” die zweite.

Sie sind also nicht zufrieden mit dem verabschiedeten Gesetz?

Im Sinne der Hinweisgebenden ist das Ergebnis nicht zufriedenstellend. Dadurch, dass sich viele Unternehmer beim Thema Compliance immer daran orientieren, was sie machen müssen, wurde in zwei wichtigen Punkten nur eine Minimallösung gefunden. Das bezieht sich einerseits auf die Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, und andererseits auf den Wegfall der Pflicht zur Ermöglichung anonymer Meldungen.

Warum sind diese beiden Punkte für Sie entscheidend?

Es gibt für Unternehmen eine Reihe von Unregelmäßigkeiten, die nicht in den Bereich Ordnungswidrigkeit oder Straftat fallen, über die sie Bescheid wissen sollten. Dahingehend kann eine Hinweisgeberlösung als Frühwarnsystem dienen. Bezüglich der Anonymität kann ich aus Erfahrung sagen, dass die wirklich wichtigen Meldungen meist anonym abgegeben werden. Die Meldenden wissen oft nicht, welche Reaktion sie auf die Meldung wirklich erheblicher Missstände erhalten werden und geben solche Erstmeldungen daher anonym ab.

Viele Unternehmen werden jetzt ächzen: wie soll ich das auch noch schaffen? Was kommt auf die Unternehmen jetzt zu? Wo fängt man an?

Die Unternehmen sollten sich zunächst überlegen, wer sich dieser Aufgabe intern annehmen kann oder ob dafür ein externer Dienstleister in Frage kommt. Dann gilt es zu prüfen, welches digitale Hinweisgebersystem am besten passt. Wir sprechen heute über den Einsatz von KI-Technologien wie ChatGPT in allen Lebensbereichen, da sollte beim Hinweisgebersystem nicht an Brief oder Email festgehalten werden.

Wo hakt es nach Ihrer Erfahrung am meisten?

Um ganz ehrlich zu sein: es hakt meist daran, sich überhaupt mit dem Thema zu beschäftigen. Wenn man damit angefangen hat, ist meistens die größte Hürde schon überwunden. Das Feedback unserer Kundinnen und Kunden ist: der Zeitaufwand für das Aufsetzen des Systems sind ca. 5-6 Stunden, wenn man 1-2 Personen hat, die das Thema umsetzen. Natürlich gibt es dann noch Abstimmungen mit z.B. Datenschutzbeauftragtem, Betriebsrat, Personal und IT – das sind aber normale Unternehmensprozesse. Ich habe Kunden erlebt, die unser System innerhalb von zwei Tagen im Unternehmen implementiert haben.

Wo liegen die Chancen dieses Gesetzes?

Zum einen das Schaffen von Transparenz im Unternehmen, was in unserer neuen Arbeitswelt, wo an unterschiedlichen Orten zusammengearbeitet wird, eine große Rolle spielt. Zum anderen die Identifikation von Fehlentwicklungen: diese erkennen die Mitarbeitenden oft zuerst. Der dritte Punkt ist das Abwenden von Schäden durch Wirtschaftskriminalität. Das sehen wir nicht nur in Statistiken, sondern auch bei unseren Kundinnen und Kunden: wir haben schon häufig das Feedback bekommen, dass sich die Kosten von LegalTegrity innerhalb des ersten Jahres für die kommenden zehn Jahre amortisiert haben, weil man entscheidende Fehlentwicklungen rechtzeitig erkannt hat.

WEITERE INFORMATIONEN ZU LEGALTEGRITY

Joshua Luft Keine Kommentare

BITMi-Mitgliedernews von TelemaxX: Es geht los: Glasfaser kommt nach Karlsruhe

Die Hardtwaldsiedlung Karlsruhe eG hat einen Versorgungsvertrag mit Cable 4 unterzeichnet, um ihren Gesamtbestand in Karlsruhe mit Glasfaser zu erschließen. Über 1.600 Wohneinheiten können sich bald auf eine leistungsfähige Versorgung mit Internet & Telefon sowie Fernsehen & Radio freuen.

In den kommenden drei Jahren rollen in Karlsruhe die Bagger. Denn auch eine Glasfaserversorgung fängt mit den Tiefbauarbeiten an. Jedes Gebäude muss mit einem Rohrsystem, in das die Glasfaser später eingebracht wird, angefahren werden. Auch innerhalb der Gebäude wird ein neues Netz installiert: FTTH (Fiber-to-the-home / Glasfaser bis in die Wohnung) bringt in jeden Haushalt einen eigenen Glasfaseranschluss, die Königsklasse einer zukunftsicheren Multimediaversorgung.

Christoph Walter, Vorstand der Hardtwaldsiedlung Karlsruhe eG, betont: „Zukunftsicherheit ist uns bei der Versorgung unserer Bewohnerinnen und Bewohner immens wichtig. Bereits die letzten Jahre haben gezeigt, dass schnelles, stabiles Internet aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken ist. Und der Bedarf wird ja sicher noch zunehmen.“

Saša Vujinovič, Vertriebsleiter der Cable 4, erklärt: „Glasfaser überträgt die Signale tatsächlich mit Lichtgeschwindigkeit. Das bringt nicht nur enorme Geschwindigkeiten im Download und im Upload, sondern auch Reaktionszeiten im Millisekunden-Bereich. Was bereits heute vor allem beim Online-Gaming von Bedeutung ist. Ob bei der beruflichen Zusammenarbeit im virtuellen Raum, bei der Telemedizin oder im Metaverse – Schnelligkeit und Stabilität werden das A und O der Internetzukunft sein.“

Und die Zukunft beginnt für die Bewohnerinnen und Bewohner der Hardtwaldsiedlung bereits von Anfang an, denn bereits vom Start weg bietet Cable 4 Internet-Tarife bis maximal 1.000 Mbit/s Download an, also echtes Gigabit-Internet. Möglich macht das die Zusammenarbeit mit der TelemaxX und den Stadtwerken Karlsruhe: Die TelemaxX stellt eine hochleistungsfähige Infrastruktur zur Verfügung, die auch die Glasfaserhauptleitungen (die sogenannte Netzebene 3) der Stadtwerke Karlsruhe nutzt.

In diese Infrastruktur speist Cable 4 aber nicht nur Internet- und Telefondienste ein, sondern auch Entertainment: Zum TV-Kabelanschluss gehören ca. 160 digitale Free-TV-Sender, davon etwa 65 in HD, und über 180 digitale Radio-Sender, darunter viele fremdsprachige Sender ohne Zusatzkosten. Und wer noch mehr möchte, hat Zugriff auf vielfältige Pay-TV-Optionen. Einen ersten Eindruck bekommen Interessierte online unter www.cable4.de/verfuegbarkeit

Nebenan in Ettlingen geht’s übrigens parallel los, da sich zuvor bereits die Baugemeinschaft Ettlingen eG mit ihren über 1.000 Wohneinheiten entschlossen hat, beim Glasfaserausbau auf uns zu setzen. Für deren Vorstand Thomas Müller war klar: „Wir sind seit Jahren mit unserer TV-Versorgung zufriedener Kunde der Cable 4. Es freut uns sehr, dass wir auch beim Zukunftsthema Glasfaser auf eine bewährte Partnerschaft bauen können.“
Wer mit seinem Gebäude in Karlsruhe oder Ettlingen ebenso vom Glasfaserausbau profitieren möchte, sollte sich bald bei Cable 4 melden. Denn wie gesagt: In den nächsten drei Jahren rollen die Bagger.

Zeit für neue Verbindungen – mit der Glasfaser von Cable 4 und TelemaxX.

Die Vorteile von Glasfaser auf einen Blick:

Mehr Leistung für den Nutzenden.
Mehr Schutz für die Umwelt.

Technische Vorteile:

  • Die Glasfaser schafft Übertragungsraten im Giga- und sogar Terabit-Bereich.
  • Hohe Bandbreiten im Download und endlich auch im Upload.
  • Arbeiten im Homeoffice wie sonst nur im Büro.
  • Top-Stabilität: Streaming und Gaming ohne Unterbrechungen.

Vorteile für Umwelt & Nachhaltigkeit:

  • Starke Reduzierung der elektromagnetischen Strahlung.
  • Bis zu 12× geringerer Energieverbrauch als andere Netzarten.
  • Glasfaser ist umweltfreundlicher in der Herstellung als Kupferkabel.
    Dadurch weniger Treibhausgasemissionen mit Glasfaser.

WEITERE INFORMATIONEN

Joshua Luft Keine Kommentare

BITMi-Mitgliedernews: Scopevisio übernimmt FibuNet und ein FiBu-Champion entsteht

Bonn, 24. April 2023. Die Bonner Scopevisio AG kauft die nördlich von Hamburg ansässige FibuNet GmbH und sichert sich damit eine der führenden Softwarelösungen für Finanzbuchhaltung in der DACH-Region. FibuNet verfügt über eine umfangreiche Expertise in der Entwicklung und dem Betrieb hochkomplexer Buchhaltungssysteme, die jährlich über 200 Millionen Buchungssätze verarbeiten und Konzerne mit mehreren Tausend Filialen betreuen. Zu ihren Kunden gehört beispielsweise Netto Marken-Discount, ein Unternehmen mit über 4.000 Filialen und mehr als 80.000 Mitarbeitern.

Die Scopevisio AG ist ein führendes Technologieunternehmen im Bereich cloudbasierter, mandantenfähiger Unternehmenssoftware. Vergleichbar mit SAP, liegt der Schwerpunkt auf einer leistungsstarken und auf Automatisierung fokussierten Finanzbuchhaltung. Durch die Übernahme integriert Scopevisio zusätzliches Know-how in die Gruppe, um sich als ein führender Champion im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen für den gehobenen Mittelstand zu etablieren. Die Fachexpertise von FibuNet im Bereich Finanzbuchhaltung, kombiniert mit dem technologischen Knowhow in den Bereichen Cloud und Künstliche Intelligenz, ermöglicht es Scopevisio, die „Next-Generation KI-FiBu“ zu entwickeln.

Die Kunden von FibuNet werden ebenfalls direkt von der Übernahme profitieren, da die bereits begonnene Entwicklung einer modern gestalteten Web-Oberfläche von FibuNet durch das technologische Know-how von Scopevisio bereichert wird. Zudem wird die Finanzbuchhaltung von FibuNet über integrierte APIs an das Scopevisio-Portfolio angebunden, beispielsweise in Bereichen wie CRM, Beschaffung, Warenwirtschaft, Fakturierung, Banking, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Workflow- und Dokumentenmanagement, BI-Reporting und Controlling-Tools oder Kassensysteme (POS).

Gemeinsam wird die standardisierte Integration von branchenspezifischen Systemen vorangetrieben. In Hotels und Gastronomiebetrieben, Krankenhäusern, Autohäusern, Handelsunternehmen, Dienstleistungs- und Beratungsfirmen besteht bereits eine enge Zusammenarbeit mit Herstellern von Branchensystemen. Dies bietet den Kunden einen hohen Automatisierungsgrad ihrer Geschäftsprozesse, kontinuierliches Monitoring geschäftskritischer Kennzahlen (KPIs) und den sinnvollen Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI).

„Gut ist für uns nicht gut genug – wir streben nach dem Spitzenplatz: Das Finanz- und Rechnungswesen bildet das Herz eines jeden Unternehmens. Hier fließen alle Geschäftszahlen für die Unternehmenssteuerung zusammen. Nur wer kontinuierlichen und umfassenden Zugriff auf diese Daten hat und sie zunehmend durch KI unterstützt interpretieren kann, wird langfristig erfolgreich wirtschaften“, erklärt Dr. Jörg Haas, Gründer und CEO der Scopevisio AG.

„Durch die Zugehörigkeit der FibuNet zu Scopevisio können wir unseren Kunden zukünftig auch vor- und nachgelagerte Prozesse sowie Funktionen wie die integrierte Warenwirtschaft, die Rechnungsschreibung (Faktura) sowie das hochsichere Dokumentenmanagement zur Verfügung stellen. Mit der Unterstützung der Scopevisio werden wir unserer Finanzbuchhaltung eine hochmoderne webbasierte Oberfläche angedeihen und somit auch zukünftig unseren Kundeneine moderne, leistungsstarke und stabile Finanz-Softwarelösung garantieren“, so Torsten Friedrich-von Ahnen, Geschäftsführer der FibuNet GmbH.

„Beide Unternehmen kennen und schätzen sich bereits seit vielen Jahren“, so Doris Dreyer, Geschäftsführerin der FibuNet GmbH. „Sowohl unsere Kunden als auch unsere Mitarbeiter werden von einer langfristigen und auf Respekt basierenden Partnerschaft profitieren.“