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Mittelstand fordert Lösungsoption für das Nachfolgeproblem: Eine neue Rechtsform soll Abhilfe schaffen

Aachen/Berlin, 19. Juni 2023 – Fast 600.000 Nachfolgen stehen laut KfW im Mittelstand an – doch es fehlt an Nachfolger:innen. Nur noch weniger als die Hälfte gelingt in der Familie. Eine neue Rechtsform für sogenanntes „gebundenes Vermögen“ könnte Abhilfe schaffen. Dabei würden Anteile zum Nennwert weitergegeben – nicht notgedrungen an genetisch Verwandte, sondern innerhalb einer Art „Werte- und Fähigkeiten-Familie“. Das Vorhaben steht im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien. Nun fordern 22 Wirtschaftsverbände des Landes, darunter der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi), in einem gemeinsamen Papier die baldige Einführung der Rechtsform und umreißen klare Eckpunkte.

Die Verbände, die insgesamt für mindestens 100.000 Mitglieder sprechen, begrüßen, dass die Bundesregierung das Thema angehen will. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien heißt es: „Für Unternehmen mit gebundenem Vermögen wollen wir eine neue geeignete Rechtsgrundlage schaffen, die Steuersparkonstruktionen ausschließt.“ Das könne nur die Einführung einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen leisten, eine GmgV, so die Verbände. Die Herausforderung sei nur dann geschafft, „wenn eine unbürokratische, einfache Lösung, eine eigenständige Rechtsform etabliert wird, die von Unternehmern ohne große Beratung umgesetzt werden kann“, heißt es in dem heute veröffentlichten Papier. Politiker:innen aller drei Ampel-Parteien reagierten am Morgen bei einer Pressekonferenz positiv auf die Forderung, Stimmen dazu folgen weiter unten.

Neue Lösungsoption für das drängende Nachfolge-Problem
Insbesondere für das drängende Nachfolge-Problem im deutschen Mittelstand verspricht eine eigenständige neue Rechtsform Abhilfe. Wie kürzlich u.a. die Tagesschau berichtete, stehen laut KfW aktuell 560.000 Nachfolgen an. Nur noch weniger als die Hälfte davon gelingt in der Familie, 190.000 drohen zu scheitern. Diesen droht laut KfW die Auflösung. Oftmals auch deshalb, weil ein Verkauf an den privaten Vermögensverhältnissen fähiger Nachfolger scheitert. Die GmgV böte Unternehmen die Möglichkeit, den Pool potenzieller Nachfolger erheblich zu erweitern und die Unternehmensnachfolge unabhängig von der genetischen Familie oder der individuellen Vermögenslage zu gestalten, indem Anteile zum Nennwert weitergegeben würden und nicht vererbbar wären. Schon vor zwei Jahren hatte eine repräsentative Allensbach-Umfrage ergeben, dass fast drei Viertel (72 %) der Familienunternehmen in Deutschland eine solche Rechtsform begrüßen würden.

Auch für nicht-Exit-orientierte Start-ups sowie Sozialunternehmen böte die GmgV mehr Gestaltungsfreiheit, Unternehmen unabhängig und wirtschaftlich nachhaltig aufzubauen, indem Gewinne rechtsverbindlich im Unternehmen verbleiben und seiner Entwicklung dienen.

Start-ups, Digitalwirtschaft, Mittelständler ziehen an einem Strang
Dass eine solche Rechtsform für Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Größen relevant ist, zeigt die Diversität der Unterzeichnenden: vom Bundesverband für mittelständische Wirtschaft BVMW und den Verband deutscher Unternehmerinnen über deutschen Start-up-Verband, den Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) und das Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland SEND bis hin zum Blockchain-Verband oder auch Landwirtschafts- und ersten IHK-Verbänden. Es wird erwartet, dass weitere Verbände sich anschließen.

Aus Sicht der Verbände ist der Bedarf an einer neuen Rechtsform vor allem in drei Unternehmensgruppen besonders hoch: im Mittelstand, bei nicht-Exit-orientierten Start-ups sowie in Sozialunternehmen.

Kernelemente einer „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“
Die Verbände umreißen vier Eckpunkte, die ihrer Meinung nach für eine neue Rechtsform unabdinglich sind: 1) eine „unabänderliche Vermögensbindung“, 2) ein „aktives Gesellschafterverständnis“ und die Weitergabe der Anteile zum Nennwert, 3) eine Offenheit für jedwede unternehmerischen Zielsetzungen und Zwecke sowie 4) die „bestmögliche Absicherung“ der Vermögensbindung mithilfe eines Aufsichtsverbands.

Vor allem Vermögensbindung, Aufsichtsverband und die Weitergabe zum Nennwert machen die Einführung einer eigenständigen neuen Rechtsform erforderlich. Eine Eingliederung in bestehende Rechtsformen, beispielsweise im GmbH-Recht, würde dem Bedarf nicht ausreichend Rechnung tragen.

Kein Steuersparmodell
Zudem sei die Rechtsformsteuerrechtlich genauso zu behandeln wie alle anderen Rechtsformen und dürfe keinesfalls als Steuersparmodell missbraucht werden können. „Die GmgV würde den Kanon der Rechtsformen ergänzen, keine andere Rechtsform ersetzen oder schlechter stellen.“ Sie fungiere dann als eine wichtige Option zur Stärkung der Vielfalt, des Wettbewerbs und der Innovationskraft.

„Wir sehen in der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung geplanten neuen Rechtsform, der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV), eine große Chance für die Soziale Marktwirtschaft, für die Stärkung unabhängiger Unternehmen und damit für den Wirtschaftsstandort Deutschland“, heißt es in dem Papier.

Statements der Verbände: Wir brauchen die Rechtsform!
Die Verbände betonen aus ihren jeweiligen Perspektiven, warum die neue Rechtsform wichtig für sie ist.

Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi): „Die neue Rechtsform der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen ist dringend notwendig, um kleinen und mittelständischen Unternehmen mit ihrer Innovationskraft und Expertise eine weitere Option einer Nachfolgeregelung zu geben und sie in Deutschland zu halten. In Hinblick auf unsere mittelständig geprägte Digitalwirtschaft ist die Einführung der neuen Rechtsform also auch ein wichtiger Faktor für unsere digitale Souveränität. Denn nur mit fest im Markt verankerten IT-Unternehmen mit gesicherter Nachfolge können wir die Digitalisierung selbstbestimmt mitgestallten.“

Markus Jerger, Vorsitzender der Geschäftsführung des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW): „Der Wirtschaftsstandort Deutschland muss für den Mittelstand attraktiv bleiben, denn dieser ist das Rückgrat und der Ausbildungsgarant der Wirtschaft. Dafür müssen wir das drängende Nachfolgeproblem angehen. Eine neue Rechtsform, die Anteile zum Nennbetrag festsetzt und Betrieben erlaubt, die Nachfolgefrage auch außerhalb der Familie einfacher zu regeln, ohne dass geeignete Kandidaten und Betriebe sich tief verschulden müssen, ist da eine sehr gute Option. Der Mittelstand braucht diese Rechtsform dringend, denn gerade der Mittelstand braucht eine tragfähige Zukunft auch für die Nachfolger von Unternehmen.“

Jasmin Arbabian-Vogel, Präsidentin des Verband deutscher Unternehmerinnen (VdU): „Die Nachfolgefrage drängt! Da ist es die oberste Pflicht der deutschen Wirtschaftspolitik, weitere Optionen für den Erhalt von selbstständigen Unternehmen im Mittelstand zu schaffen. Zudem böte die neue Rechtsform eine Riesenchance für unternehmerische tätige Frauen, die heute noch immer schwerer an Finanzierungskapital kommen. Sie könnten unabhängig von ihrer Finanzkraft Nachfolgerinnen werden. Das wäre ein großer Gewinn für den Mittelstand.“

Marlene Marz, Vorständin des Blockchain Bundesverband: „Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen würde den Krypto-Standort Deutschland stärken! Denn gerade in dieser Zukunftsbranche der digitalen Infrastruktur braucht es Organisationsformen, die erlauben, dass das Vermögen gebunden ist und Protokolle oder Daten gemeinschaftlich verwaltet werden.“

Armin Steuernagel, geschäftsführender Vorstand der Stiftung Verantwortungseigentum: „Die breite Allianz von Verbänden zeigt, die geforderte neue Rechtsform trifft auf einen großen Bedarf – vom Mittelstand, über die Start-up-Branche und digitale Wirtschaft bis hin zur Landwirtschaft. Wir freuen uns, aus dem Justizministerium zu vernehmen, dass es mit der Rechtsform vorangeht. Das Positionspapier gibt dem Gesetzgeber wichtige Eckpunkte mit auf den Weg, die das Ergebnis der intensiven öffentlichen Expertendiskussion während der letzten drei Jahre sind. Ganz zentral: Es braucht eine eigenständige neue Rechtsform und eine Vermögensbindung, die rückwirkend nicht änderbar ist.“

Dr. Till Wagner, geschäftsführender Vorstand der Stiftung Verantwortungseigentum: „Großbritannien, Dänemark und Schweden zeigen, dass einfach zugängliche Rechtsformen mit einer unabänderlichen Vermögensbindung tausendfach genutzt werden. Es zeigt sich auch, dass einer europarechtskonformen Ausgestaltung nichts im Wege steht. Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen erweitert die Optionen im Kanon der Rechtsformen und damit die unternehmerische Freiheit. Sie trägt dazu bei, unsere Soziale Marktwirtschaft mit einem breiten und vielfältigen Mittelstand langfristig zu stärken.“

Tina Andres, Vorsitzende Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW): „Die von Investoren getriebenen steigenden Landpreise machen Hofnachfolgen immer schwerer zu finanzieren – Nachfolger können sich den Hof oft nicht leisten. Eine Rechtsform mit gebundenem Vermögen wäre eine sehr gute Möglichkeit, den Hof und das Land der Spekulation zu entziehen, Nachfolgern ohne Finanzkraft den Einstieg zu ermöglichen und dieser Tendenzen etwas entgegenzusetzen.“

Positive Reaktion von Ampel-Politiker:innen bei Pressekonferenz

Am Morgen reagierten bei einer Pressekonferenz zum Thema Politiker:innen von SPD, Grünen und FDP auf den Vorstoß: Verena Hubertz, stellvertretende Fraktionschefin der SPD und als solche zuständig für Wirtschaftsthemen, Katharina Beck, finanzpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion sowie Otto Fricke, haushaltspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion.

Verena Hubertz, SPD, stellv. Fraktionsvorsitzende: „Es ist eine richtig, richtig gute Sache, wir brauchen es, wir sind als Ampelkoalition auch damit im Koalitionsvertrag gestartet. Es kam Krieg, es kamen Krisen, nicht alles geht dann so schnell, wie man sich das vielleicht auch manchmal wünscht, aber wir sind vollends dahinterstehend als SPD-Fraktion, als Ampel, dass wir da auch was gemeinsam umsetzen und ich (…) bin natürlich Unterstützerin in der Sache aus tiefster Überzeugung.“

Otto Fricke, FDP, haushaltspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion: „Als Liberaler sagst du natürlich: im Zweifel Rechtsformfreiheit. Das ist für mich auch das, was unser Wirtschaftssystem ausmacht. Und jede Zeit braucht ihre Rechtsform. Und wir müssen einfach auch anerkennen (…), dass in einem digitalen Zeitalter die alte Idee dessen, wie man Unternehmen führt, durch eine neue ergänzt werden muss. Wir müssen auch erkennen, dass es eben manchmal besser ist, wenn der Gewinn nicht aus dem Unternehmen genommen wird, sondern gerade in dieser Zeit im Unternehmen bleibt. Das mag bei unterschiedlichen Geschäftsideen unterschiedlich sein, aber ich glaube, dass diese zusätzliche Rechtsform etwas ist, was der Markt braucht.“ Weiter: „Und dann muss der Staat nach meiner Meinung eine Möglichkeit geben, das ist der zweite Teil der Freiheit, wie ich es schaffe, dass das, was an intellektuellem Wert, aber auch an Sachwert, aber mehr an intellektuellem Wert in einem Unternehmen geschaffen worden ist, weitergegeben werden kann.“

Fricke sagte zudem, auch er sei zu der Ansicht gekommen, dass die Rechtsform eine eigenständige sein müsse. Man müsse das Konzept „sozusagen in eine eigene Rechtsfamilie bringen, gerne mit gewissen Verweisen für bestimmte Teile – auf die Frage wo passt GmbH, wo passt Genossenschaft, wo passt Stiftungsrecht. Aber wenn wir das nicht machen, wird es halt schwierig, weil dann kommt jeder damit, dass er versucht, diese Rechtsform irgendwo in einen Rahmen reinzupressen, wo sie nach meiner Meinung und nach dem, was ich jetzt sehe, nicht hineingehört.“

Katharina Beck, finanzpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion: „Ich bin einfach dafür, dass es einen fairen Wettbewerb auch unterschiedlicher Rechtsformen gibt. Und da ist eben die Rechtsform mit gebundenem Vermögen, wenn sie denn wirklich hundertprozentig sicher einen Asset Lock hat, sehr gut. Und darauf möchte ich auch die Zielsetzung dieser Rechtsform wirklich beschränken und sie nicht noch mit irgendwelchen ökosozialen Labels überfrachten. Es soll einfach eine Rechtssicherheit sein im Bezug auf die Vermögensbindung.“

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BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün zur Abstimmung über den AI Act

BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün.

BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün.

„Wir begrüßen, dass der Gesetzgebungsprozess rund um die KI-Verordnung (AI Act) weiter voranschreitet und nehmen die sehr konzentrierte und engagierte Debatte wahr, die die Abgeordneten des Europäischen Parlaments bis zur gestrigen Abstimmung darüber geführt haben. Diese Abstimmung läutet zugleich die entscheidende Etappe vor der Verabschiedung ein.

In den nun beginnen Trilogen steht die Beseitigung verbleibender Baustellen an, die das Potential haben, den Wirtschaftsstandort Europa bei einer der wichtigsten Zukunftstechnologien zu schwächen. Fest steht: Für die kleinen und mittelständischen Anbieter von Künstlicher Intelligenz wird die Einhaltung der KI-Verordnung nach jetzigem Stand schlicht unbezahlbar sein. Diese machen jedoch den Großteil der Anbieter in Europa aus. Während die enormen Compliance-Kosten für KI-Großkonzerne aus den USA kein Problem darstellen werden, droht der europäischen KI-Branche somit der weitgehende Verlust ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Für die bevorstehenden Verhandlungen wird es darauf ankommen, das Gesetz ins Gleichgewicht zu bringen. Insbesondere die Einstufung harmloser KI-Systeme als „hochriskant“ muss zwingend überdacht werden und ist zu umfassend.

In der Künstlichen Intelligenz liegen große Chancen für die Wirtschaft und Gesellschaft Europas gleichermaßen. Mit Blick auf Wohlstand und Souveränität ist es daher von großer Bedeutung, eigene vertrauenswürdige KI-Lösungen entwickeln zu können. Hierauf sollte auf der Zielgeraden des Gesetzgebungsprozesses der Fokus liegen.“

Zur Pressemitteilung des BITMi zum AI Act

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BITMi zum OZG-Änderungsgesetz: Auf echten Wettbewerb setzen

  • Der BITMi begrüßt das Ziel „digital only“ sowie den vorgesehenen Abbau von Schriftformerfordernissen des heute im Kabinett beschlossenen OZG-Änderungsgesetzes.
  • Der Verband kritisiert den Mangel an klaren Fristen im Gesetz.
  • Für eine schnelle und effektive Verwaltungsdigitalisierung braucht es eine Öffnung für die Digitalunternehmen des freien Marktes.

Das gestern im Kabinett beschlossene Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG-Änderungsgesetz) schreibt u.a. das Ziel „digital only“ bei staatlichen Leistungen für Unternehmen vor – ein Vorsatz, den der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) sehr begrüßt. Auch der im Änderungsgesetz vorgesehene Abbau von Schriftformerfordernissen ist aus Sicht des Verbandes ein überfälliger, positiver Schritt. Dass ein so wichtiges Gesetz jedoch nicht vollständig mit klaren Fristen versehen ist, wirkt wenig ehrgeizig.

Allen Beteiligten ist klar: Bei kaum einem anderen Digitalisierungsprojekt ist der Aufholbedarf größer als bei der Verwaltungsdigitalisierung. Zu einer echten und baldigen Trendumkehr gehört allerdings die Benennung klarer Fristen, die im Gesetz jedoch teilweise fehlen. „Um schnell einen Fortschritt in der Digitalisierung unserer Verwaltung zu erzielen, müssen wir das effizienteste Mittel wählen, das uns zur Verfügung steht: echter Wettbewerb und Marktwirtschaft“, kommentiert BITMi-Hauptstadtbüroleiter Patrick Häuser. Dafür sei es zentral, dass eine Neuauflage des OZG konsequent auf offene Ausschreibungen setzt. Ausgebremst werde der Prozess hingegen, wenn Bundesländer Aufträge für die Entwicklung neuer Lösungen am Markt vorbei an landeseigene Dienstleister vergeben, die dann erst teuer und zeitaufwändig entwickelt werden. Das einer-für-Alle-Prinzip, das noch viel zu prävalent ist, befördert aber genau das und ist somit eine Hürde für eine innovative und effektive Gestaltung der Verwaltungsdigitalisierung.

„Am Markt gibt es bereits zahlreiche Lösungen made in Germany, die heute verfügbar sind und zügig für eine souveräne Digitalisierung des Staates eingesetzt werden können“, erklärt Häuser weiter. „Dazu zählt ganz klar auch Open-Source-Software. Angesichts des enormen Rückstands und wachsender Abhängigkeiten kommt es jetzt aber darauf an, dass wir unsere Digitalwirtschaft in ihrer ganzen Breite nutzen. Ein Vorrang für Open Source per Gesetz, wie im Entwurf vorgesehen, steht dazu jedoch im Widerspruch.“

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Europäische KI-Verordnung mittelstandsfreundlich und entwicklungsoffen ausrichten

Aachen/Berlin, 9. Mai 2023 – Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) hat gemeinsam mit dem Bundesverband Der Mittelstand. BVMW und führenden mittelständischen Unternehmern und Geschäftsführern aus den Reihen der Digitalverbände der Mittelstandsallianz Position zur bevorstehenden europäischen Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (EU AI Act) bezogen. Das ist im Rahmen eines Roundtable mit Experten und Entscheidungsträgern aus der Bundesregierung, dem Bundestag und dem Europäischen Parlament geschehen.

„Künstliche Intelligenz wird eine wirtschaftliche Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts für die Unternehmen des deutschen Mittelstands sein“, sagt Markus Jerger, Vorsitzender des Bundesverbandes Der Mittelstand. BVMW, und ergänzt: „Sie wird neue und effiziente Lösungen etwa zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Rohstoffnutzung bieten.“ Bei der Nutzung von KI, so Jerger, müsse der Schutz von Bürger- und Verbraucherschutzrechten konsequent mitgedacht werden. „Die KI-Verordnung darf aber nicht zu einer Pauschalregulierung führen. Technologieoffenheit ist kein Modewort – sie muss zentraler Bestandteil einer Digitalisierungsstrategie sein, damit Europa im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig bleibt“, betont der BVMW-Vorsitzende.

„Der AI Act bietet die große Chance, den starken Abhängigkeiten von KI-Anbietern aus China und den USA etwas entgegenzusetzen, um unsere digitale Souveränität zu wahren und den Wohlstand der Zukunft zu sichern“, sagt Dr. Oliver Grün, Präsident und Vorstandsvorsitzender des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi): „Statt eines Wettbewerbsvorteils für europäische KI-Entwickler und -Anwender kann auch ein Nachteil entstehen, wenn bei der Regulation Compliance-Prüfungen zu kompliziert und entsprechende Compliance-Kosten zu hoch sind. Deshalb kommt es jetzt darauf an, den AI Act innovations- und mittelstandsfreundlich zu gestalten, damit wir Wertschöpfung für vertrauenswürdige KI hier in Europa halten können.“

„Deutschland und Europa können mit dem AI Act Standards setzen und die globale Blaupause für eine faire Regulierung von Künstlicher Intelligenz schaffen“, betont Dirk Freytag, Präsident des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW): „Mit der richtigen Ausgestaltung wird Europas Wettbewerbsfähigkeit gestärkt. Entscheidend ist dabei, europäische Werte in den Mittelpunkt zu stellen, parallele technologische Entwicklungen wie das Metaverse positiv zu begleiten und Innovationen mit fairer Ausgestaltung zu fördern, statt pauschal zu bremsen.“

Der AI Act ist ein Gesetzesvorhaben der Europäischen Union, die sich zum Ziel gesetzt hat, einen flächendeckenden Rechtsrahmen für den gesellschaftlichen und kommerziellen Umgang mit KI-Anwendungen zu schaffen. Über ein an Risikokategorien ausgerichtetes Stufen-System sollen Anwendungen von Künstlicher Intelligenz in den Fokus der Regulatoren gerückt werden, die aus Sicht des Bürgerrechts- und Verbraucherschutzes im besonderen Maße relevant sind. Ein solch flächendeckender regulatorischer Umgang mit der Technologie sucht bislang noch seinesgleichen, was sowohl Chancen als auch Risiken birgt.

BVMW, BITMi und BVDW fordern die Verhandler der EU-Institutionen auf, eine ausgewogene, entwicklungsoffene Regulierung für alle Beteiligten zu gestalten. Insbesondere mit Blick auf die disruptiven Entwicklungen ist ein schnelles, aber vor allem gut überlegtes Handeln Voraussetzung, um europäische Interessen zu stärken.

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BITMi-Mitgliedernews: Warum ERP2ORO ein wichtiger Schritt in Richtung nahtlose Digitalisierung im Mittelstand ist und Kooperationen auf diesem Weg unerlässlich sind

Digitales Zeitalter – Neue Zeitrechnung

Die Geschäftswelt dreht sich in nahezu allen Belangen deutlich schneller als noch vor wenigen Jahren. Das fällt den meisten mittlerweile immer häufiger auf und dieser Umstand wird in mittelständischen Unternehmen quasi als gegebene Tatsache akzeptiert. Alles muss schneller, optimierter und günstiger sein, um im harten Wettbewerbsumfeld weiterhin bestehen zu können– auch darüber herrscht im Allgemeinen Einigkeit. Doch auf die Frage, wie all diese Anforderungen und Prozesse unter dem allgemeinen Stichwort „Digitalisierung“ sinnvoll und effektiv abzubilden sind, herrscht gelinde gesagt ein buntes Potpourri an Möglichkeiten und Vorstellungen. Nur kein einheitlicher Konsens.

Was wir wissen: Alles soll digital sein. Der manuelle Aufwand auf ein Minimum reduziert und natürlich alle internen Prozesse bis ins letzte Detail analysiert und optimiert. Und zum Schluss alle gesammelten Daten zu Erkenntnissen geformt und als Entscheidungsgrundlage für Unternehmenslenker aufbereitet. Klingt ganz einfach, oder? Zahlreiche Unternehmen haben sich in der jungen Vergangenheit mit viel Mut, aber eben auch sehr viel Respekt, diesen Herausforderungen gestellt. Eine Mehrheit der mittelständischen Unternehmen jedoch noch nicht. Warum? Nun, hierfür gibt es zahlreiche Gründe. Einer davon ist sicher die Tatsache, dass jede Optimierung neben einer Investition auch ein nicht unerhebliches Maß an internen Ressourcen sowie ein Überwinden von lieben Gewohnheiten benötigt. Hierfür kennt sicher jeder ein gutes Beispiel. Eine weitere Herausforderung ist, systemische, vernetzte Lösungen zu evaluieren, die am besten alle Anforderungen des Unternehmens und deren Mitarbeiter heute, aber auch in Zukunft abbilden und erfüllen können. Und spätestens bei diesem Punkt sehen sich Unternehmen einem Markt von mehreren hundert Anbietern aus den Bereichen ERP, E-Commerce, Rechnungswesen Software, Dokumenten Management oder BI mit KI-Skills gegenübergestellt, die laut eigenen Werbeaussagen „alles können“.

Die Frage, die dann oftmals im Raum steht: Kann ein Anbieter allein immer alles am besten? Die Antwort lautet: Eher nein!

Systemische Vernetzung

Wie geht man also die Suche nach der besten Unternehmenssoftware und Auswahl der passenden Lieferanten am besten an? Hier wird seit einiger Zeit deutlich, dass
Unternehmen einen stärkeren Fokus darauflegen, dass eine ganzheitliche Lösung zum Unternehmensziel und der Philosophie passen muss und zahlreiche, branchenspezifische Funktionen und Schnittstellen bereits im Standardverfügbar sein müssen. Lieferanten sollen zudem eine starke Expertise in der jeweiligen Branche und eine breite Installationsbasis aufweisen können, um kostenintensive Anpassungen und Individualisierungen weitestgehend zu vermeiden.

Denn: ein großer Name ist heute kein Garant für die perfekt passende Softwarelösung, geschweige denn ein erfolgreiches Projekt. Zu dieser Erkenntnis sind auch fünf mittelständische Softwarehäuser gekommen, die nicht den Anspruch verfolgen, alles allein am besten zu können, sondern ihre Lösungen aus den jeweiligen Segmenten so kombinieren, dass eine systemische Vernetzung höchster Güte entsteht. Und jeder ein Höchstmaß an Kompetenz im eigenen Bereich einbringt. In einem Marktumfeld, in dem viele behaupten, alles allein zu können.

ERP2ORO – Die Gesamtlösung

Woraus besteht ERP2ORO? Das Herz der Lösung bildet das ERP-System der Prodatic GmbH, das sich seit Jahrzehnten im technischen Handel und Großhandel entwickelt und bewährt hat. Hier werden alle Daten zentral erfasst, gepflegt, aufbereitet und allen integrierten Systemkomponenten bidirektional zur Verfügung gestellt. Spätestens seit der Covid 19 Pandemie ist der ECommerce im B2B Umfeld in aller Munde und stellt einen immer wichtigeren Absatzkanal für den Handel dar. Aus diesem Grund flankiert Oro mit seiner B2B-E-Commerce-Plattform nicht nur die Außendarstellung und Vermarktung von Produkten, sondern sorgt mit seinen ausgefeilten Funktionalitäten für massive und monetär messbare Ergebnisse bei der Optimierung von internen Beschaffungsprozessen. Und das rechnet sich. Apropos: Jede große Lösung benötigt Effizienz und Controlling. Um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen, liefert die Diamant-Software effiziente und intelligente Möglichkeiten, Routinen innerhalb des Rechnungswesens zu automatisieren und Kernprozesse zu optimieren. Und das funktioniert sogar mit einer ausgefeilten künstlichen Intelligenz, die sich in den Bereichen Dokumentenmanagement weiter fortsetzt. DocuWare bietet als Vierter im Bunde ein ECMS, dass die Möglichkeiten der professionellen und flexiblen Digitalisierung von Geschäftsinformationen und Prozessen in ERP2ORO effizient abbildet.

Doch was wäre so ein großer Fundus an Daten ohne die passende Aufbereitung und Darstellung in Form von KI-gestützter Business Intelligence? Richtig, sehr viele Daten. Um Unternehmern valide Daten entscheidungsfähig und grafisch verständlich aufbereitet zur Verfügung stellen zu können, hat das ERP2ORO Team als fünften Anbieter den Duisburger BI-Spezialisten EVACO mit ins Team geholt. Dieser bereichert die Lösung mit der hoch performanten Bi-Lösung Qlik und sorgt im Gesamtprojekt dafür, dass basierend auf Daten Trends erkennbar werden und damit die richtigen Maßnahmen für den Unternehmenserfolg abgeleitet werden können.

Komplex aber einfach

Jede Umstellung ist mit Aufwand verbunden. Jede Entscheidung für nur ein einziges System in einem Unternehmen kann aufgrund vorhandener Strukturen und bestehender Software eine Herkulesaufgabe sein. Doch was rechnet sich? Bestehendes System updaten? Jedes System, das man benötigt, einzeln evaluieren? Sich darum zu kümmern, welcher Anbieter Schnittstellen zu anderen Softwarelösungen bereitstellen kann? Zeit ist Geld, sagt der Volksmund und in einem sich dynamisch entwickelndem Marktumfeld ist Zeit ein enormer Erfolgsfaktor.

ERP2ORO spart Zeit. Und damit auch viel Geld.

Denn aufwendiges Suchen und Prüfen von Mono-Lösungen entfällt. Eine feste Kalkulationsgrundlage hilft, den Entscheidungsprozess zu verkürzen und schließt ausufernde Projektkosten und Zeiten aus. Das fördert die zukünftige Entwicklung eines Unternehmens durch ein zeitgemäßes System und auch ein wenig Individualität ist noch immer vorhanden und somit in fast jedem Projekt ein kleiner Trumpf.

Bezahlbares Wachstum

Von Unternehmern wird heute einiges gefordert. Weitblick, Innovation, Digitalisierung und am besten permanentes Wachstum. Dieses Wachstum wird in den meisten Fällen durch Menschen realisiert, denen man die richtigen Werkzeuge und Rahmenbedingungen zur Verfügung stellt. Das Team rund um die Prodatic GmbH möchte, dass der Zugang zu einer hervorragenden All-In-One-Unternehmenssoftware vielen Unternehmen mit Weitblick zugänglich gemacht wird und bietet mit einem Kooperationspartner individuell abgestimmte Finanzierungsformen des Projektes an, die die oben erwähnten Punkte erst ermöglicht.

ERP2ORO – Die Webinarreihe

Bei so viel Inhalt stellt sich die Frage, wie man diesen am besten transportiert und clever informiert. Hierfür hat das ERP2ORO Team eine fünfteilige Webinarreihe initiiert, in der jeder Partner seine eigene Lösung im Kontext der Gesamtlösung vorstellt und Antworten auf zahlreiche Fragen, Funktionen und Möglichkeiten zur Verfügung stellt.

Melden Sie sich jetzt für den zweiten Teil unserer Webinarreihe zu ERP2ORO am Freitag, den 28.04.20223 um 10:00 Uhr an.

 

Die Anschluss-Webinare finden jeweils wie folgt statt:

Fr. 16.06.2023      |     DocuWare

Fr. 28.07.2023      |     Diamant Software

Fr. 08.09.2023      |     EVACO

 

Weitere Informationen

 

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Das BITMi-Netzwerk wächst weiter: Der BSKI schließt sich mit 60 IT-Unternehmen an

• Der Bundesverband für den Schutz kritischer Infrastrukturen (BSKI) e.V. schließt sich dem Netzwerk des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) mit 60 IT-Unternehmen an.
• Die Verbände setzen sich nun gemeinsam für den Schutz kritischer Infrastrukturen, insbesondere auch im Hinblick auf IT-Sicherheit, ein.

Aachen/Elsdorf-Heppendorf, 26. April 2023 – Der Bundesverband für den Schutz kritischer Infrastrukturen (BSKI) e.V. ist seit März assoziiertes Mitglied des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) und schließt sich mit 60 IT-Unternehmen dem BITMi-Netzwerk an. Die beiden Interessenvertretungen bündeln damit ihre Kompetenz und wollen nachdrücklich ihr Engagement für den Schutz kritischer Infrastrukturen festigen.

„Wir freuen uns, diese starke Kooperation mit dem BSKI einzugehen und ihn als assoziiertes Mitglied im BITMi begrüßen zu dürfen. Denn wie auch die Stärkung unserer heimischen Digitalwirtschaft ist der Schutz unserer kritischen Infrastrukturen entscheidend für die nachhaltige Sicherung unseres Wohlstands und unserer Souveränität“, sagt BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün.

Der Schlüssel zur Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland liegt nach Auffassung des BITMi im starken IT-Mittelstand Deutschlands. Aus diesem Grund verfolgt der Verband das Ziel, Wachstum und Internationalisierung des Mittelstands voranzutreiben. Dies unterstützt der BSKI: Gemeinsam wollen sich die beiden Interessenvertretungen dafür einsetzen, dass der starke Mittelstand gefördert und geschützt wird

„Gerade in der heutigen disruptiven Zeit ist es unabdingbar, starke Partnerschaften zum Schutz der Versorgungs- und Cybersicherheit zu etablieren. Gemeinsam werden unsere Verbände sich dafür einsetzen, dass gerade der Mittelstand in den Fokus der Sicherheitsstrategien gerückt wird“, so der Vorstandsvorsitzende des BSKI, Holger Berens.

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Schwarz IT wird mit STACKIT Fördermitglied des BITMi: Zusammen für die Digitale Souveränität

Aachen/Neckarsulm, 24. April 2023– Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) freut sich, mit der Schwarz IT und ihrer Marke STACKIT ein neues Fördermitglied gewonnen zu haben, das zum gemeinsamen Ziel der digitalen Souveränität Deutschlands und Europas beiträgt. „Mit der Schwarz IT haben wir einen wertvollen neuen Partner in unserem Verband, der mit seiner Cloud-Anwendung STACKIT eine in Europa gehostete Plattform anbietet, die Datensouveränität garantiert. Alternativen wie diese aus Deutschland und Europa sind es, die es uns ermöglichen, die digitale Transformation selbstbestimmt mitzugestalten“, erklärt BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün.

„Unser Ziel bei der Entwicklung von STACKIT war eine sichere und europäische Cloud-Alternative für Unternehmen, die sich nicht von einem einzelnen großen Hyperscaler abhängig machen wollen“, erläutert Markus Schwind, Geschäftsleiter Go-to-Market bei STACKIT. „Wir wollen Hyperscaler dabei nicht komplett ersetzen. Vielmehr möchten wir Unternehmen die Chance bieten, zu wissen, dass beispielweise ihre Infrastrukturdaten in der Cloud tatsächlich sicher sind. Wichtig ist uns zudem die ständige Beratung unserer Kunden auf dem Weg in die Digitalisierung, da wir selbst häufig die gleichen Stolpersteine nehmen mussten und daran gewachsen sind. Wir wissen also, welchen Herausforderungen sich Unternehmen heute beim Gang in die Cloud stellen müssen.“

STACKIT steht seit März 2022 auch für Unternehmen außerhalb der Schwarz Gruppe zur Verfügung. Mit dem in Europa entwickelten und gehosteten Produkt ermöglicht STACKIT seinen Kunden Datensouveränität, da bei allen Produkten sowohl die Datensicherheit als auch der Datenschutz im Mittelpunkt stehen. Alle Server befinden sich in Deutschland und Österreich, weshalb mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung die höchsten Datenschutzstandards weltweit gelten. Derzeit konzentriert STACKIT sich hauptsächlich auf die Implementierung ihrer IT-Lösungen in kleinen und mittelständischen Unternehmen aller Branchen. Damit verfolgt STACKIT das erklärte Ziel des BITMi, dem Anwendermittelstand qualitative IT-Anwendungen zur Verfügung zu stellen, die ihre digitale Unabhängigkeit und Datensouveränität wahren.

Über STACKIT:
STACKIT ist die digitale Marke der Schwarz IT und damit Teil der IT-Organisation der Schwarz Gruppe, einer der größten Handelsgruppen Europas.

Als starke Einheit mit Start-up-Charakter innerhalb der Schwarz IT bietet STACKIT Colocation in Form von Rechenzentrums- oder Rackspace- sowie Cloud-Infrastruktur- und Plattform-Services (IaaS und PaaS) in Enterprise-Qualität. Damit liefert STACKIT die technologische Basis für die digitale Transformation der Unternehmen der Schwarz Gruppe, von der inzwischen auch externe Unternehmen profitieren.

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IT-Mittelstandsallianz wächst auf über 2.500 Unternehmen – JARO Institut wird assoziiertes Mitglied des BITMi

  • Das JARO Institut für Nachhaltigkeit und Digitalisierung e.V. assoziiert sich mit dem Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi).
  • Die IT-Mittelstandsallianz wächst damit auf über 2.500 Unternehmen.
  • Zusammen setzen sich die Vereine für eine nachhaltige Digitalisierung ein.

Aachen/Berlin, 18. April 2023 – Zum März ist das JARO Institut für Nachhaltigkeit und Digitalisierung e.V. als assoziiertes Mitglied in den Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) eingetreten.  Damit wächst die Allianz des IT-Mittelstands weiter: Der BITMi vertritt nun über 2.500 mittelständische IT-Unternehmen. Mit dieser neuen Kooperation bündeln JARO und BITMi ihre Kompetenzen für eine nachhaltige Digitalisierung.

„Das Zusammenspiel von Nachhaltigkeit und Digitalisierung ist in den vergangenen Jahren zu einem Fokusthema des BITMi geworden. Daher freuen wir uns sehr, mit dem JARO Institut einen Partner mit wertvoller Expertise gewonnen zu haben. Gemeinsam wollen wir nicht nur daran arbeiten, die Digitalisierung nachhaltig zu gestalten, sondern vor allem ihr großes Potenzial für die Nachhaltigkeit und den Klimaschutz zu nutzen“, sagt Nele Kammlott, Vizepräsidentin des BITMi.

„Digitalisierung ist notwendig für die Handhabung der vor uns liegenden komplexen Aufgaben und für die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele. Wir müssen diese jedoch mit Bedacht und nicht um jeden Preis voranbringen, um sicherzustellen, dass sie nicht selber zu einem Problem für die Nachhaltigkeit wird“, erklärt Steffi Kirchberger, Mitgründerin des JARO Institut und Geschäftsführerin der JARO Services GmbH. „Die IT-Branche muss die Aufgabe lösen, IT nicht nur für die Nachhaltigkeit, sondern nachhaltige IT für die Nachhaltigkeit zu entwickeln. Dazu braucht es Know-How Aufbau und die Umsetzung in den relevanten Entwicklungsprozessen.“ Kirchberger wird im BITMi aktiv in der Fachgruppe Nachhaltigkeit und Digitalisierung mitarbeiten sowie im Präsidium mitwirken. Als erfahrene IT-Projektleiterin wird sie ihr Wissen zu Nachhaltigkeit und Digitalisierung für den BITMi einbringen.

Das JARO Institut für Nachhaltigkeit und Digitalisierung e.V. freut sich, ein assoziiertes Mitglied des BITMi zu sein. JARO will erreichen, dass nachhaltiges Handeln in Wirtschaft, Verwaltung und Organisationen aller Art zum Standard wird. Dafür vermittelt das Institut relevantes Wissen, verbindet Menschen und Organisationen und arbeitet mit ihnen aktiv an der Umsetzung der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele. Themenschwerpunkte des Instituts sind die nachhaltige Beschaffung sowie die nachhaltige Digitalisierung.

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BITMi-Mitgliedernews: Zahlungsverkehrs-Spezialist EFiS AG stellt sich nach erfolgreicher T2-Einführung für die Zukunft neu auf

Gründer und CEO Armin Gerhardt verlässt Vorstand, Dr. Carsten Lehr übernimmt Vorstandsvorsitz


Die EFiS AG, einer der führenden, unabhängigen Anbieter von PaymentsasaService in Deutschland und Service Bureau für alle SWIFTProdukte und Dienstleistungen, stellt sich für die Zukunft neu auf. Unternehmensgründer und CEO Armin Gerhardt hat mit Wirkung zum 23. Februar 2023 den Vorstand verlassen. Neuer Vorstandsvorsitzender ist Dr. Carsten Lehr, der bereits seit 2019 stellvertretender CEO ist.

Armin Gerhardt: „Ich freue mich, das operative Ruder der EFiS nun in die Hände von Herrn Dr. Lehr geben zu können. Die EFiS ist sehr gut aufgestellt und auf die anstehenden Herausforderungen und Umbrüche im Paymentmarkt bestens eingestellt. Die erfolgreiche Begleitung der T2Einführung war ein weiterer Meilenstein für das Unternehmen, aber auch für mich persönlich. Es war für mich eine Ehrensache, unsere Kunden auch in die T2Welt noch persönlich zu begleiten. Als Unternehmer mit Herzblut und in meiner Rolle als Geschäftsführer der ABKSysteme GmbH sowie der Holding stehe ich der EFiS mit Rat und meinem Netzwerk selbstverständlich auch weiterhin eng zur Seite.“

Dr. Carsten Lehr: „Ich freue mich, die Geschicke der EFiS als neuer Vorstandsvorsitzender verantworten zu dürfen. Zusammen mit unseren Kunden werden wir den von Armin Gerhardt eingeschlagenen Weg erfolgreich weiterführen und die vor uns liegenden Herausforderungen meistern. Hierzu haben wir mit dem in der letzten Woche gebilligten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 und einer fast Verdreifachung des Jahresüberschusses auch bilanziell die solide Basis gelegt.“

Lothar Pietschmann, Vorsitzender des Aufsichtsrates: „Dank der Lebensleistung von Armin Gerhardt hat die EFiS einen führenden Platz im Zahlungsverkehr in Deutschland und in der Eurozone eingenommen. Diesen Platz gilt es, auch unter veränderten Marktbedingungen, zu halten und sogar auszubauen. Mit der Neuaufstellung im Vorstand ist die EFiS hierfür gut gerüstet.“

Gerhardt wird mit seiner Kreativität weiterhin als Geschäftsführer der Schwestergesellschaft und SoftwareSchmiede ABKSysteme GmbH sowie der Holding Paymentgroup GmbH tätig bleiben. Er bleibt Hauptaktionär des letzten rein in deutschem Eigentum befindlichen ITUnternehmen im Zahlungsverkehrsservicebereich.

Seit 1990 bietet EFiS als Dienstleistungsunternehmen die von ABK als lnhouseLösung angebotene Leistung als Software as a Service an. Kunden aus Finanzbranche, Industrie und Handel können auf die im eigenen GreenIT Rechenzentrum gehosteten Services zurückgreifen und die vielfältigen Vorteile des Outsourcings nutzen. Ebenso werden über das EFiS SWIFT Service Bureau alle SWIFT Produkte und Dienstleistungen angeboten.

Heute operieren EFiS und ABK zusammen in der PaymentgroupHolding. Gemeinsam werden mit mobilen Apps und neuen Technologien Themenbereiche wie Instant Payments oder auch Blockchain erfolgreich erschlossen und weiterentwickelt.

EFiS und ABK sind die einzigen ITUnternehmen in Deutschland, die ihre Kunden vom Start der elektronischen Öffnung im Jahr 1990 kontinuierlich über alle Erweiterungen und ReleaseWechsel bis zur jüngst erfolgten erfolgreichen Einführung von T2 begleitet haben. Durch die unmittelbare räumliche Nähe zum Finanzplatz Frankfurt am Main hat EFiS direkte Kontakte zu den marktgestaltenden Instituten und Organisationen, mit denen der Zahlungsverkehr gemeinsam vorangetrieben wird.

Isabel Weyerts Keine Kommentare

BITMi zum Recht auf Reparatur

Die EU-Kommission hat gestern einen Gesetzesentwurf für ein „Recht auf Reparatur“ vorgelegt. Dies kommentiert Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) wie folgt:

„Wir sehen in einem Recht auf Reparatur eine wichtige Stellschraube für mehr Nachhaltigkeit. Nach unterschiedlichen Studien werden beispielsweise die Mehrheit der Smartphones in Deutschland nur bis zu 3 Jahre genutzt und müssen viel zu oft viel zu früh weggeworfen werden, obwohl sie grundsätzlich noch funktionsfähig wären. Jedes weitere Nutzungsjahr aller Smartphones EU-weit würde durch Verminderung der Neuproduktion den CO2-Austoß einer Million Fahrzeuge ausgleichen. Das Prinzip „Ersetzen statt Reparieren“ schadet unserer Umwelt also immens und muss dringend umgekehrt werden. Wir halten es zudem für notwendig, das sogenannte modulare Design gesetzlich zu forcieren und so Kernkomponenten leichter austauschbar zu machen. Des Weiteren wollen wir, dass Hersteller Ersatzteile länger für Reparaturzwecke vorhalten müssen. Mit derartigen gesetzlich verankerten Anreizen sollte ein Wettbewerb um das langlebigste IT-Produkt entstehen.“

Lesen Sie hier die Pressemitteilung des europäischen BITMi-Dachverbands DIGITAL SME Alliance zum Gesetzesentwurf.