Iris Albertin Keine Kommentare

Die ‚Praktikumswoche BNW‘ steht vor der Tür!

Das „Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft“ organisiert ein kostenfreies Angebot zur Vermittlung von Tagespraktika rund um die Osterferien.

Ab sofort können Sie sich mit ihrem Unternehmen/Betrieb kostenfrei auf der Vermittlungsplattform BNW | Praktikumswoche anmelden und Praktikumsplätze im Zeitraum vom 11.03.2024 bis zum 05.04.2024 anbieten.

 

Was ist die Praktikumswoche?

In der „Praktikumswoche“ lernen junge Menschen in Tagespraktika verschiedene Berufe und Unternehmen aus ihrer Region kennen. Das kostenfreie Angebot steht den Schüler*innen auch während der Osterferien zur Verfügung. In dieser Zeit können sie von der hohen Flexibilität der Praktikumswoche profitieren, da sie sich die Tage, an denen sie Praktika absolviert möchten, auszusuchen können. Die Vermittlung der Praktika wird durch die Vermittlungsplattform übernommen. Die Tagespraktika können selbstständig gestaltet werden. So kann jedes Unternehmen beispielsweise die eigenen Azubi-Werkstätten nutzen und die Praktikant*innen in den Arbeitsalltag einbinden.

 

Die ‚Praktikumswoche BNW‘ findet in folgenden Regionen zeitgleich statt:

  • Landkreis Harburg
  • Stadt Emden
  • Landkreis Lüneburg
  • Region Hannover
  • Landkreis Gifhorn
  • Landkreis Wesermarsch
  • Stadt Braunschweig

 

Wie melde ich mein Unternehmen für die Praktikumswoche an?

Um Schüler*innen die Möglichkeit zu geben, ihren Wunschberuf zu finden und Ihr Unternehmen kennenzulernen, bitten wir Sie sich als Unternehmen auf der Plattform anzumelden und Praktikumsplätze anzubieten. Nutzen Sie dafür gerne folgenden Link: BNW | Praktikumswoche Die Anmeldung ist unkompliziert, kostenfrei und sie erhalten nach Bedarf gerne weitere Unterstützung.

Gemeinsam können wir aktuelle Schüler*innen in zukünftige Ausbildungen bringen. Mit der Praktikumswoche stärken Sie Ihr Image als attraktiver Arbeitgeber. Indem Sie sich als Unternehmen/Betrieb positionieren, das sich für die Ausbildung und Entwicklung junger Talente einsetzt, werde Sie für zukünftige Bewerber*innen und Kund*innen sichtbarer und können langfristige Arbeitsbeziehungen aufbauen.

Isabel Weyerts Keine Kommentare

BITMi zum OZG-Änderungsgesetz: Auf echten Wettbewerb setzen

  • Der BITMi begrüßt das Ziel „digital only“ sowie den vorgesehenen Abbau von Schriftformerfordernissen des heute im Kabinett beschlossenen OZG-Änderungsgesetzes.
  • Der Verband kritisiert den Mangel an klaren Fristen im Gesetz.
  • Für eine schnelle und effektive Verwaltungsdigitalisierung braucht es eine Öffnung für die Digitalunternehmen des freien Marktes.

Das gestern im Kabinett beschlossene Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG-Änderungsgesetz) schreibt u.a. das Ziel „digital only“ bei staatlichen Leistungen für Unternehmen vor – ein Vorsatz, den der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) sehr begrüßt. Auch der im Änderungsgesetz vorgesehene Abbau von Schriftformerfordernissen ist aus Sicht des Verbandes ein überfälliger, positiver Schritt. Dass ein so wichtiges Gesetz jedoch nicht vollständig mit klaren Fristen versehen ist, wirkt wenig ehrgeizig.

Allen Beteiligten ist klar: Bei kaum einem anderen Digitalisierungsprojekt ist der Aufholbedarf größer als bei der Verwaltungsdigitalisierung. Zu einer echten und baldigen Trendumkehr gehört allerdings die Benennung klarer Fristen, die im Gesetz jedoch teilweise fehlen. „Um schnell einen Fortschritt in der Digitalisierung unserer Verwaltung zu erzielen, müssen wir das effizienteste Mittel wählen, das uns zur Verfügung steht: echter Wettbewerb und Marktwirtschaft“, kommentiert BITMi-Hauptstadtbüroleiter Patrick Häuser. Dafür sei es zentral, dass eine Neuauflage des OZG konsequent auf offene Ausschreibungen setzt. Ausgebremst werde der Prozess hingegen, wenn Bundesländer Aufträge für die Entwicklung neuer Lösungen am Markt vorbei an landeseigene Dienstleister vergeben, die dann erst teuer und zeitaufwändig entwickelt werden. Das einer-für-Alle-Prinzip, das noch viel zu prävalent ist, befördert aber genau das und ist somit eine Hürde für eine innovative und effektive Gestaltung der Verwaltungsdigitalisierung.

„Am Markt gibt es bereits zahlreiche Lösungen made in Germany, die heute verfügbar sind und zügig für eine souveräne Digitalisierung des Staates eingesetzt werden können“, erklärt Häuser weiter. „Dazu zählt ganz klar auch Open-Source-Software. Angesichts des enormen Rückstands und wachsender Abhängigkeiten kommt es jetzt aber darauf an, dass wir unsere Digitalwirtschaft in ihrer ganzen Breite nutzen. Ein Vorrang für Open Source per Gesetz, wie im Entwurf vorgesehen, steht dazu jedoch im Widerspruch.“