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Lisa Ehrentraut Keine Kommentare

Nach dem Ende der Sommerpause startet die Politik tatkräftig in den September und verabschiedet und diskutiert viele Themen, die auch den IT-Mittelstand betreffen.

Gesetz zu steuerlichen Förderung von F&E

Am 19.09.2016 wurde in einer Anhörung des Finanzausschusses der Gesetzesentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur steuerlichen Förderung von F&E diskutiert. Kern des Gesetzesentwurfs ist eine steuerliche Förderung von F&E in Unternehmen bis 249 Mitarbeitern und einem Umsatz von bis zu 50 Millionen Euro. Vorgesehen war eine Steuermäßig von 15% aller F&E Ausgaben die ein Unternehmen tätigt.

Angedacht war diese Form der Förderung als zusätzliche Förderung neben der Projektförderung.
Das Gesetz wurde am 29.09.2016 im Bundestag abgelehnt.

Inhaltlich warne nur die Abgeordneten der LINKEN gegen das Gesetz. Aus haushaltspolitischen Gründen stimmten leider auch die Fraktionen CDU/CSU und SPD dagegen und verhinderten so, dass ein weiteres wichtiges Förderinstrument auf den Weg gebracht wird.

Nachzulesen ist der Entwurf hinter folgendem Link: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/078/1807872.pdf

Beziehungen von Telekommunikationsunternehmen zur Bundesregierung

In einer kleinen Anfrage der Linken zur „Beziehung der Bundesregierung zu Telekommunikationsunternehmen“ wurde gefragt, welche Unternehmen und Verbände Einfluss auf die Bundesregierung ausgeübt haben. Die Bundesregierung sollte dazu ihre Beziehungen zu großen Unternehmen wie z.B. der Deutschen Telekom oder Vodafone offenlegen aber auch Verbände wie z.B. BREKO oder eben dem BITMi.

Auf 40 Seiten legt die Regierung da, Vertreter welcher Akuteren wann mit Regierungsmitglieder, Ministern oder Ministerialbeamten in Kontakt traten. Die Explizite und vor allem verhältnismäßig häufige Nennung des BITMi ist ein starkes Zeichen für die Bedeutung des Verbands und den hohen Informationsbedarf der Exekutive zu Thema IT-Mittelstand.

Das Dokument ist hier abzurufen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/096/1809620.pdf

Gesetz zur Reform der Erbschaftsteuer

2014 kippte das Bundesverfassungsgericht Erbschaftssteuergesetz, weil es Unternehmen nicht ausreichend besteuere. Zweit Jahre hatte der Gesetzgeber Zeit ein neues Gesetz zu beschließen. Kurz vor Ablauf der Frist haben sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss jetzt auf ein geändertes Erbschaftssteuergesetz geeinigt. Im Kern: Es müssen auch in Zukunft Behaltensfristen von 5-7 Jahren eingehalten werden, damit innerhalb der Familie vererbte Unternehmen zu 85-100% steuerfrei übertragen werden können. Änderung gibt es im Bereich des sogenannten Verwaltungsvermögens. Beispielsweise Luxusgüter wie Yachten und Kunstsammlungen, aber auch nicht selbst genutzte Immobilien müssen normal versteuert werden.
Insgesamt ist das Gesetz für KMU positiv zu betrachten, große Unternehmen (bei denn pro Erbe min. 26 Millionen Unternehmenswert vererbt werden) profitieren weniger. Dadurch ist es aber nicht unwahrscheinlich, dass es zu einer erneuten Prüfung durch Karlsruhe kommt und es besteht die Gefahr, dass auch die vorliegenden Änderungen am Gesetz nicht ausreichen.

Wie bereits nach den bisherigen Regelungen können Familienunternehmen auch zukünftig zu 85 Prozent oder gar zu 100 Prozent steuerfrei übertragen werden, wenn eine fünf- bzw. siebenjährige Behaltensfrist eingehalten wird.