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BITMi und Digitalminister Wissing im Austausch zu Digitaler Souveränität

Berlin, 03. Juni 2022 –Im Vorfeld der erwarteten Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung traf sich der Vorstand des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) in dieser Woche mit dem Bundesminister für Digitales und Verkehr, Dr. Volker Wissing. In einem intensiven und konstruktiven Gespräch stand die Bedeutung der Digitalen Souveränität für Deutschland und Europa im Fokus.

„In der aktuellen Situation werden uns unsere Abhängigkeitsverhältnisse beispielsweise im Energiesektor schmerzhaft vor Augen geführt. Diese existieren deutlich unbeachteter auch im Digitalen. Für die Bundesregierung muss deshalb das oberste Ziel sein, die digitale Abhängigkeit zu reduzieren und die eigene mittelständisch geprägte IT-Wirtschaft zu stärken. Digitale Souveränität muss somit das Leitmotiv einer neuen Digitalisierungsstrategie sein“, so BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün. „Wir freuen uns, dass Minister Wissing die Bedeutung des deutschen IT-Mittelstands und der Digitalen Souveränität ebenfalls als wichtig einstuft,“ erklärt Frank Karlitschek, Vizepräsident des BITMi. „Auch Open Source Software kann hierbei einen wichtigen Beitrag leisten.“

„Unsere eigene Digitalwirtschaft kann mit ihren Innovationen zu einer größeren Angebotsvielfalt beitragen und damit unsere Digitale Souveränität stärken. Dies zu unterstützen, muss der Fokus unserer Bundesregierung sein“, schließt Grün.

Auch in Zukunft wird der BITMi den engen Dialog mit dem Bundesdigitalministerium fortsetzen.

Lesen Sie hier das BITMi-Positionspapier „Digitalisierung souverän gestalten“.

 

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BITMi zum Mittelstandsgipfel des Wirtschaftsministeriums

Aachen/Berlin, 02. Mai 2022 – Heute Morgen fand der „Mittelstandsgipfel“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit Bundesminister Dr. Robert Habeck statt. Dabei gab es einen konstruktiven und offenen Austausch, auch mit der mittelständischen Digitalwirtschaft, vertreten durch Dr. Oliver Grün für den Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi). Kernthemen waren erhöhte Energiekosten, Lieferkettenprobleme und der Fachkräftemangel.

Dazu BITMi-Präsident Grün: „Die hohen Energiekosten belasten auch die IT-Branche. So entstehen beispielsweise 50% der Betriebskosten eines Rechenzentrums durch die Stromkosten. Diese sind bei uns in Deutschland allein durch Abgaben deutlich höher als in den Nachbarländern. Dazu kommt, dass Rechenzentrumsbetreiber nicht als „energieintensiv“ gelten und somit nicht von staatlichen Abgaben befreit sind. Unserer Meinung nach leisten die Rechenzentren des IT-Mittelstands einen essenziellen Beitrag zur digitalen Souveränität Deutschlands und Europas. Im internationalen Vergleich sinken aber bereits die Kapazitäten der deutschen Rechenzentren. Das gilt es im Interesse der Sicherung unserer digitalen Souveränität zu verhindern. Zumindest klimafreundliche Rechenzentren müssen bei der aktuellen Preisexplosion von weiteren Abgaben entlastet werden.

Auch der Fachkräftemangel spitzt sich weiter zu. Betroffen davon ist insbesondere die IT-Branche, für die die Ukraine ein wichtiger Standort ist. Der dortige IT-Sektor ist seit 2017 jährlich im Schnitt zwischen 20 und 30 Prozent gewachsen. Durch viele technische Universitäten ist die Ausbildung gut und gleichzeitig Entwicklungskosten in der Ukraine außerhalb der EU günstiger. Von den Tech-Nationen in Zentral- und Osteuropa gehört die Ukraine mit über 200.000 IT-Fachkräften zu den führenden Partnern, die über Outsourcing-Projekte viel für unsere heimische IT-Wirtschaft arbeiten.“

BU: Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck im Austausch mit BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün auf dem Mittelstandsgipfel des BMWK

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Gesetz über digitale Dienste – eine Chance für den innovativen Mittelstand, bessere Plattformen zu schaffen

  • EU-Institutionen erzielen Einigung beim wegweisenden Gesetz über digitale Dienstleistungen und beschränken die Macht dominanter Technologieplattformen sowie wie Verbreitung illegaler Inhalte im Netz
  • Wichtige finale Änderungen begrenzen Belastungen für digitale KMU

Brüssel/Aachen, 26. April 2022 – Das Gesetz über digitale Dienstleistungen (Digital Services Act – DSA) wurde am vergangenen Samstag von den EU-Institutionen angenommen: Nach vergleichsweise zügigen Verhandlungen haben sich das Europäische Parlament, der Rat der EU und die Europäische Kommission auf die wichtigsten Grundsätze geeinigt. Mit dieser Einigung wird der DSA voraussichtlich im September verabschiedet werden und spätestens 2024 wirksam.

Der DSA ersetzt die E-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2000, die sicherstellte, dass Hosting-Provider, Online-Marktplätze und andere Arten von Plattformen nicht für die von ihnen bereitgestellten Inhalte verantwortlich gemacht werden können. Der DSA aktualisiert nun diese Regel: Sie zielt darauf ab, Anbieter digitaler Dienste für illegale Produkte und Inhalte haftbar zu machen, wobei die wichtigsten Grundsätze der E-Commerce-Richtlinie (begrenzte Haftung, Verbot der allgemeinen Überwachung, Herkunftslandprinzip) beibehalten werden.

KMU von bürokratischen Verpflichtungen auf der letzten Meile ausgenommen
Während der Verhandlungen hatte das Europäische Parlament stärkere Verpflichtungen auch für Kleinst- und Kleinunternehmen vorgesehen. Insbesondere hatten die Abgeordneten in das Gesetz die Verpflichtung für KMU aufgenommen, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, um von einigen der Bestimmungen (Art. 16) befreit zu werden und nachzuweisen, dass sie kein „erhebliches Systemrisiko“ darstellen. Dieser Ansatz wurde schließlich revidiert. „Wir freuen uns, dass sich die EU-Institutionen auf den ursprünglichen, von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Rechtstext geeinigt haben. Es ist wichtig, dass kleine Unternehmen standardmäßig von einigen der Bestimmungen ausgenommen sind und keine bürokratischen Verfahren durchlaufen müssen, um eine Ausnahme zu beantragen“, sagte Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi). Außerdem scheinen sich die Institutionen auf zusätzliche Ausnahmen für KMU geeinigt zu haben, z. B. von einigen der Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit, die in einem neuen Abschnitt 3a des Textes formuliert sind.

Wie wird sich der DSA auf die digitale Welt auswirken?
Der BITMi begrüßt das Gesetz über digitale Dienste als wichtiges Regelwerk für den digitalen Raum. Jetzt kommt es auf eine gute und praktikable Umsetzung des Gesetzes an. Entscheidend ist aus Sicht des BITMi, mögliche unbeabsichtigte Folgen des DSA im Auge zu behalten und das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer digitaler Akteure, einschließlich Start-ups, zu stärken. „Die innovative, mittelständische Digitalwirtschaft ist unsere Chance, die dominierenden Plattformen herauszufordern und bessere Online-Dienste anzubieten. Der DSA muss sicherstellen, dass wir digitale KMU nicht einschränken, sondern ihnen helfen zu wachsen und innovativ zu sein“, erklärte BITMi-Präsident Grün.

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Relaunch des Webauftritts „Software Made in Germany“: Starke Digitalprodukte des IT-Mittelstands präsentieren sich

  • Webauftritt der Initiative „Software Made in Germany“ erhält neues Design
  • Bundeswirtschaftsministerium verlängert Schirmherrschaft für die Initiative
  • Netzwerk der Gütesiegelträger „Software Made in Germany“ wächst seit über 10 Jahren

Aachen/Karlsruhe, 12. April 2022 – „Software Made in Germany“ steht seit über zehn Jahren für Qualität, Service und Innovation deutscher Software-Produkte. Nun erhält die Initiative des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) mit dem Relaunch des Webauftritts ein neues und frisches Design. Sie bietet mit den Gütesiegeln „Software Made in Germany“ und „Software Hosted in Germany“ zwei Auszeichnungen, welche die Qualität deutscher Software sowie den hohen Standard des Datenschutzes in Deutschland in den Fokus stellen. Anwender erhalten damit die Möglichkeit, auf einen Blick Produkte mit deutschem Hosting, deutschsprachigem Service und hoher Güte zu erkennen.

Auf der neuen Webseite präsentieren sich die ausgezeichneten Unternehmen mit ihren Produkten und sind durch die Suche gut auffindbar. Anbietern von Softwarelösungen wird durch die Initiative eine Plattform geboten, um ihre innovativen Digitalprodukte zu präsentieren und sich so von Wettbewerbern abzuheben. „Mittlerweile wurden über 580 Produkte mit ‚Software Made in Germany‘ und über 290 Produkte mit ‚Software Hosted in Germany‘ ausgezeichnet. Das ist ein unglaublicher Erfolg für unsere Initiative, zeigt aber vor allem, wie stark unsere heimische Digitalwirtschaft ist. Für die Stärkung unserer digitalen Souveränität in Deutschland und Europa spielt sie eine unerlässliche Rolle“, erklärt Martin Hubschneider, Vorstand des BITMi. „Mit Hilfe unserer Software Made und Hosted in Germany können wir Abhängigkeiten reduzieren und Anwendern eine echte Wahl bieten.“

Zu Beginn der neuen Legislaturperiode im letzten Jahr hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auch die Schirmherrschaft über die Initiative verlängert. Damit unterstützt das Wirtschaftsministerium „Software Made in Germany“ durchgehend seit 2013. „Die anhaltende Unterstützung des BMWK bestätigt die entscheidende Rolle, die unsere mittelständisch geprägte IT-Wirtschaft bei der digitalen Transformation unserer gesamten Wirtschaft spielt“, bekräftigt Hubschneider. „Auf Augenhöhe werden mittelständische Anwenderunternehmen bei einer nachhaltigen Digitalisierung begleitet. Unser IT-Mittelstand hilft mit seinen Lösungen ‚Made in Germany‘, die digitale Transformation von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft aktiv zu gestalten.“

 Schauen Sie jetzt vorbei und entdecken Sie Software Made in Germany: www.software-made-in-germany.org/

 

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Relaunch IT2match: Mit Kombiprodukten punkten!

Die Matching- und Kooperationsplattform IT2match ist ab sofort als Version 2.0. verfügbar. Sowohl als App und im Browser erwarten Sie viele Neuerungen, eine neue Benutzerführung und ein attraktives Frontend.

Mit dem neuen Release gehen wir den ersten von zwei großen Schritten Richtung Software-Suchplattform. Ab sofort können nun IT-Unternehmen Ihre vernetzte Softwarelösung als sogenanntes „Kombiprodukt“ anbieten. Denn nachhaltige Digitalisierung benötigt innovative Software, welche über offene Standards kommuniziert und dem Anwender Sicherheit und Datensouveränität bietet. Auf IT2match bieten IT-Unternehmen ihre Software solo (Einzelprodukt) oder im Softwarebundle (Kombiprodukt) aus einem Ökosystem an mittelständischen Softwarelösungen an. Eine Nutzung der Suchfunktion ist auch ohne Registrierung möglich, so können Sie spannende IT-Lösungen für Ihre Kooperation entdecken.

„Der Relaunch von IT2match ist ein wichtiger Schritt hin zu einem einfachen Einstieg in IT-Kooperationen. Ein stetig wachsendes Netzwerk und eine intuitive Bedienung machen die Plattform zu einem idealen Werkzeug für Vernetzung und die gemeinsame Umsetzung von IT-Projekten.“, so KIW-Geschäftsführer Janek Götze.

Was bietet Ihnen IT2match?

  • neues Design und neue Benutzerführung
  • intuitiver Matching- und Kooperationsaufbau
  • intelligentes Vorschlagswesen für IT-Kooperationen
  • auf einen Blick: Kombiprodukte anlegen und finden

Ausblick IT2match

In wenigen Wochen wird es ein weiteres großes Release geben, was viele großartige Neuerungen verspricht. IT2match wird eine Software-Suchplattform für IT-Anwender! Demnächst werden Anwender passgenaue Software für ihre Arbeitsprozesse finden können. So bringt IT2match smarte vernetzte Software direkt zum Kunden. Bleiben Sie gespannt!

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Digital Markets Act öffnet Tür zu fairem Wettbewerb auch für IT-Mittelstand

Aachen/Berlin, 25. März 2022 – Der gestern im Trilog zwischen Rat, Parlament und Kommission beschlossene Digital Markets Act (DMA) ist ein Meilenstein auf dem Weg in ein digital souveränes Europa. Für die mittelständisch geprägte Digitalwirtschaft öffnet das Gesetz die Tür zu einem offeneren Markt und einem fairen Wettbewerb. Dabei zahlt der Digital Markets Act aus Sicht des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) unmittelbar auf das wichtige Ziel ein, die digitale Transformation unabhängiger, nach eigenen Regeln und mithilfe europäischer Technologien zu gestalten.

„Lange konnten große Tech-Konzerne ihre dominante Stellung am Markt durch Lock-In-Effekte zementieren und so die Entwicklung der digitalen Transformation maßgeblich bestimmen. Mit dem DMA müssen sich diese ‚Gatekeeper‘ fortan in Europa einem fairen Wettbewerb um das beste Produkt stellen“, erklärt Frank Karlitschek, Vizepräsident des BITMi. Für die vielen innovativen Unternehmen des IT-Mittelstands bedeutet dies mehr Teilhabe bei der Gestaltung der digitalen Transformation. So müssen sich Messenger-Dienste in Zukunft auch für andere Anbieter öffnen und Kommunikation anwendungsübergreifend ermöglichen. Auf neuen Geräten müssen dem Anwender nun außerdem Auswahlmöglichkeiten über die vorinstallierten Browser oder E-Mail-Programme gegeben werden.

„Insgesamt wird die digitale Souveränität dadurch auf allen Ebenen massiv gestärkt: Staat, Wirtschaft und Gesellschaft profitieren durch den verbesserten Wettbewerb um das beste Produkt künftig von mehr Innovation und Auswahlmöglichkeit zwischen digitalen Lösungen“, so Karlitschek.

Entscheidend wird nun sein, dass die Durchsetzung des neuen Regelwerks sichergestellt wird. Der BITMi begrüßt daher die Möglichkeit der Kommission, den Gatekeepern bei Verstößen empfindliche Sanktionen aufzuerlegen. Wichtig ist, dass dies konsequent umgesetzt wird und dafür ausreichende Ressourcen zur Verfügung stehen.

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BITMi zur Gigabit-Strategie der Bundesregierung: Echte Veränderung kann gelingen

Aachen/Berlin, 18. März 2022 – Mit den Eckpunkten für eine Gigabitstrategie hat das Bundesministerium für Digitalisierung und Verkehr (BMDV) den Weg zu einer zukunftsfähigen digitalen Infrastruktur skizziert. Bereits im Vorfeld hatte sich der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) an der Debatte um den dringend benötigten Ausbau schneller Internetverbindungen beteiligt und eine zügige Aufholjagd von der neuen Ampelregierung gefordert. „Die datenintensiven Geschäftsmodelle moderner IT-Unternehmen in ganz Deutschland setzen flächendeckenden Zugang zu Hochgeschwindigkeitsinternet voraus, um im globalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben. Dies darf jedoch nicht zur Standortfrage für die Digitalwirtschaft werden. Die heute veröffentlichten Eckpunkte stimmen uns sehr positiv, dass eine echte Veränderung absehbar gelingen kann“, so BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün im Anschluss an die Präsentation der Eckpunkte am Donnerstag.

Mehrere Forderungen des BITMi finden sich in dem Papier wieder. Dazu zählt insbesondere die Fokussierung auf einen stärker eigenwirtschaftlich geprägten Ausbau, der die Effizienz des Marktes nutzt, um Lücken beim Gigabit-Ausbau zu schließen. Auch die Nutzung der Digitalisierung für schnellere und schlankere Antrags- und Genehmigungsverfahren ist hier zu nennen, ebenso wie alternative Verlegetechniken und die Nutzung von Gigabit-Gutscheinen als Nachfrageanreiz. Aus Sicht des BITMi kommt es jetzt darauf an, begleitende Förderungen gezielt in die Regionen zu bringen, die eine schlechte Ausbauperspektive haben, damit auch dort eine zeitgemäße digitale Teilhabe und Wertschöpfung rasch möglich wird. Hierfür ist die bereits im Koalitionsvertrag angedachte Potenzialanalyse das beste Instrument.

 

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BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün spricht beim Mittelstandstag über digitale Souveränität

Am 14. Februar veranstaltet der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (bvmw) seinen diesjährigen Tag des deutschen Mittelstands. Neben führenden Vertretern aus der Politik, wie Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck, Bundesfinanzminister Christian Lindner oder Vize-Präsidentin des EU-Parlaments Nicola Beer, ist auch die Wirtschaft zahlreich vertreten. BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün repräsentiert dort den IT-Mittelstand als tragende Säule der deutschen Wirtschaft.

Seine Keynote um 16:45 Uhr wird der BITMi-Präsident nutzen, um das Kernthema der Digitalisierung für unsere Wirtschaft– die digitale Souveränität – in den Fokus zu nehmen. Um in der digitalen Welt wirklich souverän zu agieren, braucht es mehr als souveräne Anwender. Aus Sicht des BITMi ist für eine digitale Souveränität, die unseren Wohlstand der Zukunft sichert, das Angebot eigener digitaler Leistungen entscheidend. In der mittelständisch geprägten deutschen Wirtschaft kann der IT-Mittelstand dabei eine Schlüsselrolle übernehmen, wenn es darum geht, eben jene digitale Souveränität zu sichern. Er kann den Anwender-Mittelstand auf Augenhöhe beraten und bietet mit seinen Lösungen „Made in Germany“ digitale Produkte an, die europäische Wertvorstellungen und Regeln verkörpern.

Melden Sie sich jetzt an und hören Sie mehr über die Stärkung unserer digitalen Souveränität sowie weitere spannende Themen aus Politik und Wirtschaft: https://mittelstandstag.bvmw.de/

 

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Mitgliedernews von TEK-SERVICE AG: Einkauf und Abrechnungsservice des GSTB Rheinland-Pfalz für Kommunen: digital, rechtssicher und krisenbewährt

Landesweit partizipieren seit 2016 Rathäuser, kommunale Eigenbetriebe und Kreisverwaltungen von den Vorteilen des elektronischen Einkaufs, Vergabe und Abrechnung.

Hohes Einsparpotential durch elektronische Rechnung
Seit 18. April 2020  gilt die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (ERechV). Ebenso müssen auch Landesbehörden und kommunale Verwaltungen in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Dass sich die Umstellung auf die digitale Rechnungsstellung lohnt, zeigen Erhebungen des BMI im Rahmen des Leitfadens „Elektronische Rechnung in der öffentlichen Verwaltung“: Es wird ein jährliches Einsparpotential von rund zwei bis fünf Milliarden Euro erwartet.

Kommunales Kaufhaus RLP etabliert e-Einkauf …
Grund genug für Kommunalberatung Rheinland – Pfalz, Tochter des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz (GStB RLP), in einem ersten Schritt Abläufe des Einkaufs digital abzubilden. Für die hierfür erforderliche webbasierende Technologie zeichnet TEK-SERVICE AG aus Lörrach verantwortlich. Seit 2016 steht für Mitglieder des GStB RLP das Kommunale Kaufhaus RLP zur Verfügung. Landesweit ordern seither autorisierte Besteller aus Rathäusern und Kreisverwaltungen im Kommunalen Kaufhaus aus unterschiedlichsten Rahmenverträgen. Periodisch werden Bedarfe gebündelt und durch Experten des kommunalen Dachverbandes ausgeschrieben. Es handelt sich hierbei um Sortimente für Administration, Schulen, Kiga/Kita, Feuerwehren, Grün Amt, Friedhof, Wasser- und Abwasserwerken. Mittlerweile werden Einkaufsprozesse zwischen 90 Verwaltungseinheiten und 40 Lieferanten über das Kommunale Kaufhaus RLP abgewickelt. Klaus Fassnacht, Leiter des Kommunalen Kaufhauses RLP stellt fest:“ Durch die konsequente Digitalisierung von Einkauf und Vergabe, ist für unsere Mitglieder die rechtssichere Abwicklung von Verwaltungsbedarfen, auf Grundlage von Rahmenverträgen des GStB RLP, möglich. Neben Wirtschaftlichkeitsvorteilen rücken zunehmend auch strategische, wie qualitative Mehrwerte in den Vordergrund. So hat sich unser Kommunales Kaufhaus gerade während Corona und der Hochwasserkatastrophe bewährt. Auf Basis unserer bereits bestehenden Erfahrungen und Technologie konnten wir unverzüglich auf die Anforderungen unserer Mitglieder reagieren und helfen. So standen zeitnah Laptops, Schnelltests, Masken, Raumluftreiniger, oder Pumpen für Feuerwehren über unser Kommunales Kaufhaus zum Abruf bereit. Ebenso können wir sukzessive Anforderungen an einen nachhaltigen Einkauf bereits bei der Vorbereitung von Ausschreibungen berücksichtigen.“

Kommunales Kaufhaus RLP setzt auf e-Rechnung
Mit zunehmendem Erfolg stiegen für die „Macher“ des Kommunalen Kaufhauses RLP auch die Anforderungen. Um dieser Entwicklung gegenzusteuern und damit die eigenen administrativen Aufwände „schlank“ zu halten, fakturiert Kommunalberatung RLP ihre Leistungen für das Kommunalem Kaufhaus elektronisch. Seit Sommer 2019 erhalten die Mitglieder des Einkaufsverbundes e-Rechnungen im ZUGFeRD Format. Das ist möglich, da die Daten aus dem TEK-Einkaufsportal mit den rechnungserzeugenden Funktionalitäten des TEK-Kontors, einer webbasierenden Plattform zur Erzeugung von Abrechnungsdokumenten, verknüpft sind. „Die Rechnungslegung und der Versandt waren zuvor mit erheblichem Zeitaufwand verbunden; heute ist der Vorgang innerhalb weniger Minuten abgeschlossen, “ so Klaus Fassnacht rückblickend. Damit hat der kommunale Dachverband zum einen seine eigenen, internen Verwaltungsprozesse verkürzt. Zum anderen hat er sich auf Basis des e-Einkaufes für seine Mitglieder auch in eine Vorreiterrolle begeben. Denn mehr als 90 Rathäuser, Kreisverwaltungen und kommunale Eigenbetriebe hatten damit Gelegenheit, sich noch vor Ablauf aller Fristen mit den EU Anforderungen vertraut zu machen. Eine Herausforderung bestand für Kommunalverwaltungen darin, die durch den kommunalen Dachverband übermittelten E-Rechnungen automatisiert zu verarbeiten, bzw. in die verwaltungsinternen Prozesse zu integrieren. Doch bereits im April 2020 verarbeiteten die ersten 8 Kommunalverwaltungen eingehende E-Rechnungen, des Kommunalen Kaufhauses automatisch, per „Workflow“. Effizienz schafft Arbeitsentlastung, denn manuelle Eingabetätigkeiten reduzieren sich, oder entfallen; Mehrwerte lassen sich darüber hinaus quantifizieren. “Eine Faustformel besagt, dass eine Verwaltung jährlich so viele Rechnungen erhält, wie sie Einwohner hat. Die Kosten nur einer Rechnungsbearbeitung liegen bei EUR 15. Damit wird der unglaubliche Aufwand, der bislang tagtäglich in unseren Verwaltungen in Einkauf und Abrechnung betrieben werden muss, greifbar. Diese Tatsache gibt uns den Antrieb, die Digitalisierung in allen Bereichen, also vom Einkauf, über die Vergabe bis hin zur Abrechnung voranzutreiben. Der Fokus auf den schieren Preisvergleich tritt längst in den Hintergrund; er greift zu kurz und lässt entscheidende Aspekte ausser Acht: Rechtssicherheit, Strategie, Belastbarkeit in Ausnahmesituationen, Wirtschaftlichkeit durch Effizienz.“ resümiert Klaus Fassnacht rückblickend.