Am 17. Dezember 2023 endete die Umsetzungsfrist des Hinweisgeberschutzgesetzes für Unternehmen ab 50 Beschäftigten. Damit besteht für diese Unternehmen die Verpflichtung zur Bereitstellung eines internen Meldekanals für Hinweise. Während die Implementierung eines digitalen Meldekanals sehr einfach sein kann, sind damit doch viele Fragen verbunden:
- Wer verantwortet die Meldestelle?
- Erfüllt Ihr Meldekanal alle Anforderungen des HinSchG?
- Worauf müssen Sie bei der Kommunikation an die Mitarbeitenden achten?
- Mit wie vielen Hinweisen sollten Sie rechnen? Mit welchen Inhalten?
In diesem Webinar erhalten Sie Best Practice-Beispiele und Erfahrungsberichte von einem Experten: Dr. Thomas Altenbach beschäftigt sich seit zwei Jahrzehnten mit dem Thema Hinweisgeberschutz und ist CEO von LegalTegrity: das SaaS-Unternehmen hat ein digitales Hinweisgebersystem speziell für den Mittelstand entwickelt.