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Wahlprüfsteine 2021

Bundestagswahl 2021 – Was planen die Parteien für die Digitalwirtschaft?

Bei der diesjährigen Bundestagswahl geht es auch um die Frage, welchen Weg wir bei der Digitalisierung im neuen Jahrzehnt einschlagen wollen. Die Covid-Pandemie und ihre Folgen hat viele digitale Defizite und Abhängigkeiten aufgedeckt und die Bedeutung der Digitalisierung sowohl für den Alltag vieler Menschen als auch für den wirtschaftlichen Erfolg für insbesondere mittelständische Unternehmen aller Branchen bewiesen. Das Interesse an den Konzepten und Vorschlägen der führenden Parteien für die Digitalpolitik der Zukunft ist daher groß. Schaffen wir den Aufbruch in die digitale Souveränität?

Für die mittelständische IT-Wirtschaft haben wir die Parteien nach ihren Positionen zu verschiedenen Themen im Bereich Digitalpolitik befragt und um konkrete Antworten gebeten. Das Ergebnis unserer Wahlprüfsteine finden Sie hier:

Was sind aus Sicht Ihrer Partei die wichtigsten drei Maßnahmen zur Stärkung der digitalen Souveränität Deutschlands und Europas?

Freiheit und Selbstbestimmtheit sind Grundsätze unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die Souveränität des Einzelnen und die Souveränität des Staates sind Grundlage für die starke Position Deutschlands und Europas in der Welt und für unseren Wohlstand. Wir müssen diese Souveränität auch digital sicherstellen und zu einem Parameter unseres digitalpolitischen Handelns machen. Für uns bedeutet digitale Souveränität nicht Abschottung. Wir brauchen eine kluge Balance aus Maßnahmen für mehr digitale Autonomie und dem Management verschiedener internationaler Handlungsoptionen, um die Risiken der digitalen Abhängigkeit beherrschbar zu machen. Wir setzen uns dabei für einen vitalen Marktort Europa ein, der seine globale Stärke nutzt, um technologische Weltstandards zu setzen und unsere digitalen Leistungen zu befördern – wie beispielsweise „AI made in Europe“. Um selbstbestimmt handlungsfähig zu bleiben, braucht Europa auch ganz konkret wieder eigene Hard- und Softwarehersteller, die weltweit wettbewerbsfähig sind. Anbietervielfalt schützt am besten vor Abhängigkeiten. Vertrauenswürdige Technologien entscheiden dabei über den Erfolg.

Wir brauchen mehr staatliche Softwareentwicklung. Insb. die Verwaltung muss und wird mit dem in Gründung befindlichen „Zentrum für digitale Souveränität“ ihre eigenen Entwickler bekommen.

Wir brauchen mehr Verfügbarkeit von nicht-personenbezogenen Daten. Wir wollen mehr open government data, ein Datengesetz für die Daten Privater und vertrauenswürdige Daten-Teilen-Infrastrukturen.

Wir brauchen mehr eigene Anbieter für digitale Dienste und Komponenten. Wir setzen uns ein für eine Unterstützung der deutschen und europäischen Digitalwirtschaft von der Halbleiter-Fertigung und der Quantentechnologie über die Cloud, KI und Edge-Computing bis zur Cyber-Sicherheit u.v.m.)

Digitale Souveränität ist essentiell, sowohl um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, als auch um in einer zunehmend datengetriebenen Welt unsere europäischen Werte effektiv schützen zu können. Unternehmen, die umfangreichen Einflussmöglichkeiten autoritärer Regime unterliegen, sollten beim Ausbau kritischer Infrastruktur wie dem 5G-Netz nicht beteiligt werden. Weiterhin gilt es, die IT-Sicherheit hierzulande zu stärken, etwa durch ein Recht auf Verschlüsselung, denn höchstmögliche IT-Sicherheit ist ein Grundpfeiler digitaler Souveränität. Es muss ebenso um den Aufbau und die Förderung digitaler Kapazitäten und Fähigkeiten sowie der Forschungs- und Innovationskraft hierzulande gehen. Wirklich selbstbestimmt und unabhängig agieren kann nur, wer selbst zu den Technologieführern gehört. Wir brauchen deshalb deutlich innovationsfreundlichere Rahmenbedingungen in Deutschland und Europa. Essentiell sind hierbei zum Beispiel: ein einheitlicher europäischer digitaler Binnenmarkt, die Schaffung eines modernen Datenrechts (siehe auch BT-Drs. 19/26538), verbesserte Gründungs- und Arbeitsbedingungen für Start-ups oder die systematische Förderung digitaler Kompetenzen für Menschen jeden Alters.

„Digitale Souveränität“ ist ein Begriff, der unterschiedlich definiert wird. Wir verstehen darunter die digitale Selbstbestimmung – von Staaten, von der Wirtschaft, aber auch aller Menschen. Selbstbestimmung im Netz muss als unumstößlicher Grundsatz von staatlichem Handeln respektiert werden. Zur Herstellung staatlicher digitaler Souveränität gehört, dass alle Nutzer*innen digitaler Infrastrukturen davor geschützt werden, dass Dritte auf ihre Daten zugreifen. DIE LINKE fordert erstens mehr Förderung von Open Source IT-Sicherheits-Software. Wir wollen eine dauerhafte staatliche Förderung, um die digitale Selbstbestimmung (sowohl von Staaten, der Wirtschaft als auch aller Menschen) langfristig zu stärken. Dies beinhaltet zweitens auch, dass IT-Kräfte in der Verwaltung personell wie finanziell besser ausgestattet werden müssen. Außerdem müssen drittens im Rahmen einer OSS-Strategie Exit-Strategien für bestehende Verträge zwischen Verwaltung und Ausrüstern (wie z.B. Microsoft) erarbeitet und umgesetzt werden, um nachhaltig einen Wandel zur Unabhängigkeit zu erwirken.

Digitalisierung muss gestaltet werden. Selbstbestimmung, Offenheit und Nachhaltigkeit sind dabei unsere leitenden Werte. Digitale Souveränität bedeutet für uns nicht technologischer Protektionismus mit geschlossenen Systemen. Wir GRÜNE wollen, dass die Menschen souverän digitale Dienste nutzen können. Dazu gehören für uns vier Ebenen: 1. Deutschland und Europa werden durch Eigenentwicklungen und technologisch souveräner und können mit breiten Regulierungsansätzen europäische Werte im Marktort durchsetzen. 2. Digitale Unterstützung vor allem für KMUs u.a. durch ein dezentrales und unabhängiges IT-Beratungsnetzwerk. 3. Offene Standards fördern Souveränität. Den Einsatz von offenen Standards, Formaten, Schnittstellen und Software in Behörden treiben wir auch durch entsprechende Ausschreibungs- und Vergabekriterien voran. 4. Bürger*innen wollen wir durch vielfältige Angebote für digitale Kompetenzen und höchste IT-Sicherheits- und Datenschutzstandards mehr Souveränität ermöglichen.

Sollte es in der nächsten Legislaturperiode ein Digitalministerium geben und wenn ja, mit welchen Kompetenzen sollte es ausgestattet sein?

Damit unser Land effizient die digitalen und technologischenv Herausforderungen bewältigt und die Modernisierung des Staates zentral koordiniert wird, werden CDU und CSU ein eigenes Bundesministerium schaffen. Es soll eine Umsetzungseinheit für konkrete digitalpolitische Projekte sein, wie beispielsweise für die Corona-App oder den elektronischen Personalausweis. Es soll die zentrale politische Steuerungsstelle für  Innovationen und Digitalisierung werden, die Modernisierung des Staates und der Verwaltung vorantreiben und eine Vorbild- und Testfeldrolle innerhalb der Bundesregierung durch den Einsatz neuer Arbeitsmethoden und Technologien einnehmen.

Nein. Digitalisierung ist kein Einzelthema, sondern Querschnittsaufgabe für alle Sektoren. Die Einrichtung eines gänzlich neuen Ministeriums würde uns zudem viel Zeit, Geld und Kompetenzgerangel kosten.

Wir wollen Digitalisierung zur Chefsache machen. Wir wollen die wesentlichen Bereiche der Digitalpolitik miteinander verknüpfen indem es eine strategische Steuerung mit einer klaren Mission aus dem Bundeskanzleramt gibt. Es braucht eine Digitale Agenda, die mehr ist als Innovationstheater: mit mittelfristigen Zielsetzungen, klaren Zwischenzielen und einer realistischen Umsetzungsstrategie sowie konsequentem Monitoring durch ein mit echten Kontrollmechanismen ausgestattetes Digitalkabinett.

Wir Freie Demokraten fordern ein Ministerium für digitale Transformation. Um Synergieeffekte zu nutzen und eine schlankere und effizientere Regierung zu gestalten, wollen wir Kompetenzen in einem Ministerium bündeln und es eng mit den anderen Regierungsressorts verknüpfen. Nur so können wir die digitale Transformation von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft zum Nutzen aller Menschen in unserem Land schnell, effizient und konsistent gestalten.

DIE LINKE ist gegen ein Digitalministerium, wenn es nicht die Zuständigkeit für zentrale Bereiche wie bspw. das Online-Zugangsgesetz (OZG) oder die digitale Infrastruktur bekäme. Letztlich ist die Organisationsform aus unserer Sicht zweitrangig – wichtig ist die Zuständigkeit für strategische Steuerung von Fragen der Digitalisierung, die in andere Ressorts hineinragen: IT- und Datensicherheit, Fragen der Teilhabe, des Gemeinwohls, der Zugänglichkeit der Schritte der Digitalisierung.

Ein monolithisches Digitalministerium für die Querschnittsaufgabe Digitalisierung ist nicht zielführend. Das mangelhaft bearbeitete und koordinierte Feld der Digitalisierung muss dringend priorisiert werden. Es gibt schon lange kein Erkenntnis- sondern ein Umsetzungsproblem. Digitalpolitik muss mit Kabinettsrang und eigenem Budgetrecht versehen werden. Es muss eine klare und effektive Koordinierung in der Bundesregierung und mit den europäischen Partnern erfolgen. Dabei reicht nicht die Umsetzung von Einzelmaßnahmen in den Zuständigkeiten der Ministerien. Vielmehr muss eine ressortübergreifende Modernisierungsvision entwickelt werden, hinter die sich alle Ministerien stellen und diese konkret und kooperativ umsetzen. Dazu gehört auch, dass alle Ressorts mit gutem Beispiel vorangehen und innovativeres Arbeiten ermöglichen und mit eigenständigeren Agenturen sozial-ökologische Innovationen und Digitalisierung vorantreiben.

Welche Konzepte schlagen Sie vor, um digitale Kompetenzen künftiger und bestehender Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verbessern und die (Weiter) Bildung im Kontext der Digitalisierung in der Bevölkerung insgesamt zu stärken?

Im Transformationsprozess wächst die Bedeutung digitaler Lehr- und Lernangebote. Daher wollen CDU und CSU bestehende und neue digitale Bildungsplattformen zu einem bundesweiten und europäisch anschlussfähigen Plattform-System verknüpfen. Die Plattform ist Kernstück eines neuen digitalen Bildungsraums für Deutschland und einer Modernisierung der Bildung insgesamt. Es geht darum, allen Menschen – vom Schulkind bis zum Rentner – den Zugang zu digital gestützten Bildungsangeboten zu erleichtern. Einen Schwerpunkt legen wir auf Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen. Es geht um das passende Angebot, das alle schnell finden und sicher nutzen können. Für die Entwicklung von Prototypen, Curricula und didaktischen Konzepten stellen wir in einem ersten Schritt 150 Millionen Euro
bereit.

Wir schaffen ein Recht auf digitale Bildung, Weiterbildung und beruflichen Neustart in allen Lebensphasen. Mit unserem Modell der geförderten Bildungszeit und Bildungsteilzeit werden wir ermöglichen, dass alle Erwerbstätigen sich auf eigene Initiative – unabhängig vom Betrieb – weiterbilden oder umschulen können und der Staat die Lohnausfälle kompensiert. Ferner wollen wir ein Neustart-BAföG schaffen, das auch im Erwachsenenalter neue berufliche Wege öffnet. Außerdem wollen wir die Volkshochschulen mit einem Förderprogramm des Bundes unterstützen und die Angebote im Bereich der Digitalisierung ausdehnen.

Wir Freie Demokraten wollen ein zweites Bildungssystem für das ganze Leben schaffen. Dazu wollen wir ein „Midlife-BAföG“ von bis zu 1.000 Euro im Jahr einführen. Darüber hinaus soll in einem persönlichen Freiraumkonto unabhängig vom Arbeitgeber das steuer- und abgabenfreie Ansparen für Weiterbildungsangebote und Bildungsauszeiten ermöglicht werden. Damit schaffen wir ein zweites Bildungssystem für das ganze Leben. Zudem soll die Vielzahl von Bildungsangeboten für das lebenslange Lernen von öffentlichen wie privaten Anbieterinnen und Anbietern transparent und strukturiert auf einer zentralen digitalen Plattform einsehbar sein. Diese digitale Bildungsarena soll den Zugang zu Weiterbildungen erleichtern und gleichzeitig die Anerkennung informell sowie non-formal erworbener Kompetenzen ermöglichen.

Wir setzen uns zudem für die Schaffung einer Bundeszentrale für digitale Bildung ein. Diese soll in drei Säulen Aufgaben der Koordination, Qualitätssicherung und Vermittlung digitaler Bildung in Deutschland übernehmen. Die erste Säule stellt Informationen, Materialien und Kurse bereit, um bei Menschen aller Altersklassen das Verständnis über die Grundlagen der Digitalisierung, aktuelle technische Entwicklungen und gesellschaftliche Debatten zu fördern, damit sie als aufgeklärte und verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger in einer digitalisierten Welt agieren können. Dabei sollen insbesondere Themen wie Desinformation, IT-Sicherheit, Datenschutz und künstliche Intelligenz, aber auch Hatespeech, Cybermobbing und Online-Sucht abgedeckt werden. Die zweite Säule ist die Beurteilung und Zertifizierung von digitalen Lehr- und Lernmitteln hinsichtlich rechtlicher und pädagogischer Mindeststandards. Die dritte Säule befasst sich mit der digitalen Transformation des Bildungswesens und hierbei konkret mit digitaler Didaktik und der Aus- sowie Fortbildung von Lehrenden aller Bildungsinstitutionen zur Implementierung digitaler Lernstrategien.

Kompetenz lässt sich nur durch Bildung erhöhen – auf allen Ebenen und über alle Lebensphasen. Dafür muss erstens der Bildungszugang als öffentliche Daseinsvorsorge für alle gewährleistet und nicht von der Finanzkraft der Kommune oder Landes abhängig sein. Gute Bildung kostet immer Geld. Wir fordern daher eine sofortige Aufstockung der öffentlichen Ausgaben für Bildung um jährlich mindestens 40 Milliarden Euro. Wir setzen uns zweitens für viel mehr Weiterbildung ein zur beruflichen Fortbildung oder Umorientierung. Wir wollen einen garantierten Anspruch auf berufliche Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung und die Finanzierungsinstrumente harmonisieren und erweitern. Drittens will DIE LINKE eine öffentliche Investitionsoffensive (120 Milliarden Euro pro Jahr) für einen sozial-ökologischen Wandel. Nur so kann u.a. die digitale Verwaltung durchgesetzt werden und die Mittel sollen mit genutzt werden, um die digitalen Kompetenzen der Beschäftigten zu steigern.

Wir GRÜNE wollen die Förderung von Zukunftskompetenzen deutlich ausweiten und setzen uns deshalb für einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung und Qualifizierung ein. Aus- und Weiterbildung wollen wir dabei im Sinne des lebensbegleitenden Lernens stärker miteinander verzahnen. Wir werden die vielfältigen Beratungsangebote in Bildungsagenturen bündeln, damit alle Weiterbildungsinteressierten vor Ort und online Zugang zu hochwertigen Informationen rund um Weiterbildung und Qualifizierung erhalten. Angebote im Bereich der Digitalisierung werden auf einer zentralen digitalen Plattform online transparent zugänglich gemacht. Die Qualität der Angebote wollen wir erhöhen, indem wir die Zertifizierung und Anerkennung von Weiterbildungsabschlüssen und -modulen reformieren und bundeseinheitlich vergleichbar machen und für gute Arbeitsbedingungen sorgen.

Wie will Ihre Partei die Digitalisierung der Verwaltung beschleunigen bzw. verbessern und was sind Ihre Prioritäten hierbei?

CDU und CSU wollen die Abläufe auf allen Ebenen auf den Prüfstand stellen, damit unser Staat auf der Höhe der Zeit ist. Wir wollen eine aufgabengerechte Staatsorganisation mit klaren Verantwortlichkeiten, effizienten Verwaltungsstrukturen und schnelleren Verfahren. Zudem arbeiten wir für eine umfassende Digitalisierung der Verwaltung, einen modernen, offenen und durchlässigen öffentlichen Dienst und eine Innovationskultur, die neue Ideen zulässt. Dazu gehört eine moderne und innovative Verwaltungskultur: Sie setzt auf Eigenverantwortung und Vertrauen. Wir brauchen darüber hinaus eine Beschleunigung und Verkürzung der Verwaltungsprozesse. Bund, Länder und Kommunen müssen zusammenarbeiten und gemeinsam offene Standards und Schnittstellen als Grundlage für eine Verwaltungsinfrastruktur schaffen, damit Behörden besser miteinander kommunizieren können. Grundsätzlich gilt: digitale Vorfahrt! Alles, was digital werden kann, soll digital werden. Alles, was standardisiert werden kann, soll standardisiert werden.

Wir brauchen eine aus dem Bundeskanzleramt gesteuerte Digitale Agenda mit mittelfristigen Zielsetzungen, klaren Zwischenzielen und einer realistischen Umsetzungsstrategie sowie konsequentem Monitoring. Wir brauchen eine fristgerechte Digitalisierung der 600 im OZG benannten Verwaltungsdienstleistungen bis spätestens Ende 2022. Jede*r Bürger*in soll ohne Zusatzkosten und Extrageräte die Möglichkeit haben, diese Leistungen freiwillig und datenschutzkonform mit einer digitalen Identität zu nutzen. Wer Anspruch auf eine Leistung hat, muss diese – wenn möglich – automatisch, ohne Antrag erhalten oder in einfacher Form ‘mit einem Klick’ beantragen können und dabei nach dem Modell einer digitalen Life-Chain, Berechtigungen selbst vergeben und auch wieder löschen können.

Wir Freie Demokraten wollen durch eine umfassende Föderalismus- und Verwaltungsreform einen modernen und handlungsfähigen Staat schaffen. Die Coronakrise hat gezeigt, dass unklare Zuständigkeiten, eine erdrückende Bürokratie und digitale Defizite bei den Behörden schnelle und pragmatische Lösungen verhindern. Es geht nicht nur um die Digitalisierung von Prozessen, sondern vor allem um einen Mentalitätswandel. Um das Megaprojekt der Verwaltungsmodernisierung zu bewältigen, setzen wir auf eine agile Herangehensweise, die arbeitsfähige Ergebnisse vor starren Strategien priorisiert. Um Anreize für die digitale Transformation von Prozessen und Arbeitsweisen zu schaffen, sollen durch die Digitalisierung erreichte Einsparungen („Digitale Dividende“) für Investitionen in der jeweiligen öffentlichen Stelle verbleiben. Auch in Bildungs- und Sicherheitsfragen sind 16 verschiedene Systeme nicht mehr zeitgemäß. Wir wollen deshalb die Kompetenzverteilung zwischen den staatlichen Ebenen neu regeln, die Digitalisierung der Verwaltung vorantreiben und das öffentliche Dienstrecht flexibilisieren. Der Staat soll sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren und die Stärke des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs nutzen.

Wir wollen zudem echte „Virtuelle Verwaltungen“. Wir wollen das Once-Only-Prinzip einführen: Bürgerinnen und Bürger müssen bestimmte Daten der öffentlichen Verwaltung nur noch einmal und nicht jeder Behörde einzeln mitteilen. Alle notwendigen Amtsgänge sollen virtuell und barrierefrei möglich und alle Dienstleistungen mit digitalen, medienbruchfreien Verfahren durchführbar sein. Dazu wollen wir alle Planungen zur Einführung von Bürgerkonten oder Cockpits zu einer einheitlichen digitalen Plattform zusammenführen: dem Deutschlandportal. Das Deutschlandportal gewährt den Bürgerinnen und Bürgern Einblick in alle sie betreffenden personenbezogenen Daten, die der Staat gespeichert hat. Alle Zugriffe auf die Daten werden über einen externen Kontroll-Server geloggt, und der behördenseitige Zugriff löst automatisch eine Benachrichtigung aus. Im Fall eines laufenden Verfahrens kann die Benachrichtigung auch nach Verfahrensabschluss erfolgen. Die Bürgerinnen und Bürger haben auf Nachfrage ein Recht, den Grund für den Datenzugriff zu erfahren. Auch in die nächste technologische Innovation in den Behörden wollen wir einsteigen: die Entwicklung von künstlicher Intelligenz, Virtual Reality beziehungsweise Augmented Reality in der Verwaltung. So wollen wir vom Nachzügler beim E-Government zum Vorreiter beim „Virtual Government“ werden. Die IT-Systeme der öffentlichen Hand sollen stärker als bislang auf Open-Source-Lösungen bauen, um die Abhängigkeit von einzelnen Anbieterinnen und Anbietern proprietärer Software zu verringern.

Aus LINKER Sicht erleichtert die Verwaltungsdigitalisierung neue Beteiligungsformate für demokratische und transparente Entscheidungen, sowie schnellere Bearbeitung von Bürgeranliegen. Das darf aber nicht dazu führen, dass die Abhängigkeit von Dienstleistern und der Einsatz externer »Berater« noch zunimmt. Vielmehr brauchen Verwaltungen ausreichend kompetentes Personal, um digitale Systeme zu warten, Bürger*innen bei der Benutzung zu unterstützen und persönliche Ansprechbarkeit sicherzustellen. DIE LINKE will das IFG zum Transparenzgesetz ausbauen. Mit öffentlichen Mitteln erstellte Informationen müssen als Open Data kostenlos öffentlich zugänglich sein. In Verwaltungen müssen freie Software und offene Datenformate eingesetzt werden. Vergaberecht muss entsprechend angepasst werden. Durch öffentliche Gelder finanzierte Software muss als freie Software veröffentlicht werden und zur Wiederverwendung in anderen Städten und Verwaltungen sowie durch die Allgemeinheit zur Verfügung stehen.

Mit mehr barrierefreien Open- und E-Government und sicheren digitalen Beteiligungsformaten und Open Government wollen wir GRÜNE unsere Verwaltung modernisieren und unnötige Bürokratie abbauen. Verwaltungsverfahren sollen stets digital gedacht und gestaltet werden, vor allem auch in der Zusammenarbeit mit Unternehmen. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass auch der persönliche Kontakt mit den Bürger*innen möglich ist und durch mobile Angebote ergänzt wird. Verwaltungsleistungen müssen auch Menschen zugänglich sein, die diese nicht digital nutzen können oder wollen. Die Nutzung der digitalen Verwaltungsleistungen soll über einen zentralen Zugang erfolgen. Das bestehende Datenportal GovData wollen wir zu einem zentralen und nutzerfreundlichen Open- und E-Government-Portal ausbauen. Der Austausch von Unterlagen unter den Behörden muss nach Zustimmung und unter Beachtung des Datenschutzes möglich sein. Mit hoheitlichen e-IDs sollen digitale Leistungen erleichtert und beschleunigt werden.

Welche Rolle spielen Ihrer Einschätzung nach kleine und mittelständische Unternehmen – sowohl auf Hersteller- als auch auf Anwenderseite – beim Gelingen der digitalen Transformation in Deutschland?

Programme wie „Digital jetzt“ oder das Kompetenzzentren Mittelstand 4.0 sind bereits aktuell sehr erfolgreich, bei der Unterstützung von bestehenden Unternehmen bei den Herausforderungen der Digitalisierung. CDU und CSU wollen diesen Weg konsequent fortsetzen und gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen die Hilfestellung geben, die es für die erfolgreiche Digitalisierung von Geschäftsmodellen braucht. Das kann in Form von Förderung geschehen, aber die meisten Unternehmerinnen und Unternehmer brauchen vor allem einen zeitgemäßen gesetzlichen Rahmen, in dem sie arbeiten können. So gibt es beispielsweise aktuell beim Thema Datenschutz viele Rechtsunsicherheiten und viele verschiedene Aufsichtsbehörden, die regelmäßig sagen, was man nicht machen kann, aber nicht, was man eigentlich machen darf. Das wollen wir ändern: Rechtsunsicherheiten beseitigen, Behördenstrukturen straffen und die Möglichkeit für verbindliche Auskünfte schaffen. Der digitale Staat soll darüber hinaus Treiber von offenen Standards in der Wirtschaft und in seiner eigenen Verwaltung sein. Wir stehen zum Konzept des offenen Regierungs- und Verwaltungshandelns (Open Government) und wollen – wo immer möglich – Offene Daten (Open Data) und quelloffene Lösungen zum Einsatz bringen. Offene Standards und allgemeine Schnittstellen werden deshalb als Vergabekriterien bei öffentlichen Ausschreibungen stärker berücksichtigt. So ermöglichen wir mehr Wettbewerb, damit die Auftragsvergabe kleinteiliger werden kann. Das fördert Transparenz und hilft vor allem kleinen und  mittleren Unternehmen sowie Startups.

Kleine und mittelständische Betriebe stellen das Rückgrat unserer Wirtschaft dar. Förderprogramme für ihre rasche Digitalisierung (wie z.B. „Digital Jetzt“) werden wir fortschreiben. Auf Herstellerseite kommt ihnen eine besondere Rolle zu, um sich mit Blick auf die Digitale Souveränität des Staates nicht von wenigen großen Anbietern abhängig zu machen.

In unserer mittelständisch geprägten Wirtschaft spielen kleine und mittelständische Unternehmen eine entscheidende Rolle bei der digitalen Transformation in Deutschland. Verbände können die Unternehmen beispielsweise durch Standardisierungen bei Schnittstellen, Datenaustauschformaten und Prozessvereinheitlichungen unterstützen und kleineren Betrieben Leitlinien für ihre eigene digitale Transformation an die Hand geben. Auf der anderen Seite können gerade kleinere Unternehmen in der Regel agiler auf neue Entwicklungen reagieren und die digitale Transformation in vielen Branchen und Anwendungsbereichen aktiv mitgestalten und oftmals sogar als „Hidden Champions“ international mitprägen.

Für uns sind KMU zentral für den sozial-ökologischen Umbau. Regionale Wertschöpfung, eine resiliente Kreislaufwirtschaft und sinkender Ressourceneinsatz lassen sich mit flexiblen KMU besser organisieren. Konkret will DIE LINKE deshalb die Innovationsförderung für KMU verbessern und entsprechend auf Forschungscluster ausrichten. Zum Aufbau digitaler Kompetenzen und neuer Geschäftsfelder ist ein integrierender Ansatz mit Synergieeffekten zwingend notwendig, zumal die Digitalisierung der KMU selbst entscheidend für die sozial-ökologische Transformation sein wird. Wir wollen für kleine Unternehmen den Zugang zu Förderprogrammen verbessern: mehr Transparenz, kürzere Verfahren, klare Richtlinien, schnelle Entscheidungen und Limits bei der Förderung von Großunternehmen. DIE LINKE will offenkundige Mängel von Förderprogrammen beseitigen und dazu überprüfbare, qualitative Ziele und aussagefähige Indikatoren einsetzen, um die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes festzustellen und zu steuern.

Den digitalen Wandel schaffen wir nur mit KMU und schlagen daher einen breiten Katalog für KMUs vor. Wir GRÜNE wollen u.a. das digitale Wettbewerbsrecht stärken, Datenzugänge vereinfachen, die steuerliche Förderung von Forschung gezielter an KMUs und Start-ups fließen lassen, Ausschreibungen stärker für KMUs öffnen, dezentrale IT-Beratungsnetzwerke für KMUs aufbauen, ein einmaliges, unbürokratisches Gründungskapital i.H.v. max. 25.000€. einführen, zentrale Anlaufstellen für Information, Beratung und Anmeldung für Gründer*innen und Befreiung von Melde- und Beitragspflichten in den ersten zwei Jahren schaffen und Wagniskapital durch einen Zukunftsfonds bündeln. Förderprogramme für Hightech-Startups, Gründungszentren und Entrepreneurship-Ausbildungen bauen wir aus und die stille Beteiligung öffentlicher Institutionen wird zum Ausgründungsstandard.

Wie wollen Sie gewährleisten, dass unsere mittelständische IT-Wirtschaft im globalen Wettbewerb anschlussfähig bleibt?

Dazu sind natürlich einige Aspekte wichtig, aber ein Kernpunkt ist mit Sicherheit ein zeitgemäßes Wettbewerbsrecht. Mit dem Digitalisierungs-GWB haben wir als erstes Land der Welt einen neuen, zukunftsfähigen Rechtsrahmen geschaffen, der Tech-Giganten in die Schranken weist und gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellt. Damit sichern wir den fairen Wettbewerb, die Innovationskraft unserer Unternehmen und die Wahlfreiheit der Verbraucher in der Digitalwirtschaft. Dies wollen wir auch auf EU-Ebene über den Digital Services Act und den Digital Markets Act gewährleisten. Wir treten dabei für eine Gesetzgebung ein, die nutzerzentriert ist, kleinen und mittleren Unternehmen faire Bedingungen im digitalen Wettbewerb garantiert und Raum für Innovationen schafft. Wir werden den Rechtsrahmen für digitale Dienste mit besonderem Blick für die Plattformökonomie  weiterentwickeln. Ziel ist, die besten Bedingungen für die Bereitstellung innovativer digitaler Dienste in Europa zu schaffen und einen Beitrag zur Online-Sicherheit und zum Schutz der Grundrechte zu leisten. Außerdem wollen wir eine solide und dauerhafte Verwaltungsstruktur für die wirksame Beaufsichtigung der Anbieter von Vermittlungsdiensten aufbauen. Dazu brauchen wir klare Verantwortlichkeiten, eine Rechenschafts- und Sorgfaltspflicht, einschließlich Melde- und Abhilfeverfahren für illegale Inhalte.

Wir brauchen hierfür einen besseren Datenzugang für innovative Geschäftsmodelle. Wir wollen mehr open government data, ein Datengesetz für die Daten privater Monopolisten und vertrauenswürdige Daten-Teilen-Infrastrukturen. Wir brauchen faire Wettbewerbsregelungen. Wir setzen uns auf EU-Ebene für einen starken DSA und DMA ein.

Wir brauchen staatliche Förderung von KMUs. Die Bundesregierung stellt der KfW beispielsweise zusätzliche 10 Mrd. Euro für einen Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien („Zukunftsfonds“) bereit.

Unternehmerisches Engagement und Risikobereitschaft sind essentiell für unsere Zukunft als Innovations- und Industriestandort. Wir fordern daher eine Entbürokratisierungs- und Entfesselungsoffensive für unseren Mittelstand.

Wir wollen die Steuerlast von Unternehmen auf den OECD-Durchschnitt von 25 Prozent senken. Unser Ziel ist es, im Zuge der angestrebten Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung in Europa den deutschen Sonderweg der Gewerbesteuer zu beenden. Damit die Unternehmen nicht durch Erbgänge oder eine Substanzbesteuerung gefährdet werden, lehnen wir eine Verschärfung der Erbschaftsteuer, oder die Wiedereinführung der Vermögensteuer ab. Zudem unterstützen wir Initiativen auf OECD- und G20-Ebene für eine globale Mindestbesteuerung für Unternehmen. Wir brauchen mehr Fairness im Wettbewerb zwischen großen internationalen Konzernen, die aggressive Steuervermeidung betreiben, und Mittelständlern.

Weiterhin gilt es die Grundlagen der digitalen Transformation unserer Wirtschaft zu verbessern. Wir brauchen eine flächendeckend zukunftstaugliche digitale Infrastruktur, ein starkes duales Bildungssystem und ein Bildungssystem 2.0 für lebenslanges Lernen. Abwanderung, Überalterung und Fachkräftemangel setzen dem Mittelstand besonders hart zu. Deshalb brauchen wir moderne Ansätze, zum Beispiel verbesserte steuerliche Regelungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen.

„Globale Wettbewerbsfähigkeit“ ist kein Wert an sich. Es geht uns immer um gute Arbeitsverhältnisse und Unternehmen mit hochwertigen Produkten und Dienstleistungen. Wir wollen deshalb u.a. die Vergabe von Fördermitteln, Hilfen und den Ordnungsrahmen ändern, um die ökologischen, klimatischen, sozialen und ökonomischen Probleme lösen zu können. Es wird eine große Transformation geben – erzwungen durch Krisen und/oder Verhaltensänderung – die wir politisch unterstützen werden. Konkret wollen wir auch im IuK-Bereich die marktbeherrschende Stellung weniger Monopole („Plattformökonomie“) durch ein modernes Kartell- und Wettbewerbsrecht brechen, die Steuer- und Abgabengesetze auf die „digitalen Kraken“ anwenden und ihren bisherigen regulatorischen Freiraum durch eine effiziente digitale Verwaltung und Justiz schließen. Unsere steuerpolitischen Vorschläge kombiniert mit der öffentlichen Investitionsoffensive und steigenden Masseneinkommen wird in jedem Fall auch positiv für alle KMU sein.

Wir wollen den Standort Deutschland wettbewerbsfähiger machen und starten eine umfassende Investitionsoffensive – öffentlich wie privat -, um dem immensen Investitionsstau in unserem Land zu begegnen und Klimaschutz, Digitalisierung und Bildung deutlich zu stärken. Dafür wollen wir GRÜNE eine Dekade lang die Investitionen des Bundes um 50 Mrd. Euro pro Jahr erhöhen – das bedeutet sie gegenüber heute zu verdoppeln. Private Investitionen in Digitalisierung wollen wir mit Zuschüssen und attraktiven Abschreibungsbedingungen fördern. Fachkräfte zu finden wird für mittelständische IT-Unternehmen immer schwieriger. Immer mehr Unternehmen werben auch weltweit um die klügsten Köpfe. Eine Beteiligung am Unternehmen kann eine attraktive Perspektive bieten, um neue Mitarbeiter*innen zu gewinnen und zu halten. Wir fordern, die Mitarbeiter*innenbeteiligung zu vereinfachen und mit einem deutlich erhöhten Freibetrag steuerlich zu begünstigen.

Welche konkreten Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um den Rückstand Deutschlands bzgl. der digitalen Infrastruktur, insbesondere beim Ausbau von breitbandigen Internetverbindungen, aufzuholen?

Das Rückgrat des Modernisierungsjahrzehnts ist eine gute Infrastruktur – und zwar im gesamten Land. Unser Ziel ist es, bis spätestens 2024 alle weißen Flecken mit stationären oder mobilen Masten zu beseitigen und das Prinzip „neue Frequenzen nur gegen flächendeckende Versorgung“ gesetzlich festzuschreiben. Wir werden mit der von uns gestarteten Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft bis 2025 ein flächendeckendes 5G‐Netz in ganz Deutschland schaffen und bis 2025 insgesamt 15 Mrd. Euro für Gigabit-Netze bereitstellen. Wir werden den Netzausbau durch eine unbürokratische, digitale und rasche Genehmigungspraxis beschleunigen. Über die Beschleunigung der Verfahren hinaus müssen wir Engpässe beim tatsächlichen Ausbau in Angriff nehmen. Die Möglichkeiten für alternative Verlegeverfahren müssen stärker genutzt werden. So sind beispielsweise alternative Verlegeverfahren in geringerer Verlegetiefe bereits rechtlich möglich, treffen aber nach wie vor auf Skepsis. Bereits angelaufene Maßnahmen zur Aufklärung über diese sinnvollen Verfahren müssen daher konsequent verstärkt werden. Darüber hinaus sollten die Verfahren schnell und umfassend zertifiziert werden, um mögliche Zweifel direkt auszuräumen.

Wir wollen zunächst die staatlichen Anreize und Förderprogramme der vergangenen Jahre fortschreiben – insb. das „Graue-Flecken-Programm“, mit dem der Bund in Regionen unter 100 Mbit/s zwischen 50 und 70% der Kosten des Gigabitausbaus übernimmt.

Doch dabei kann es nicht bleiben. Der Staat kann nicht alleine als Lückenfüller herhalten. Wir brauchen auch ein Mehr an Regulierung in Form konkreter, gesetzlich festgelegter Ausbau- und Versorgungsverpflichtungen und entsprechende Zwischenziele für private Netzbetreiber.

Wir Freie Demokraten fordern eine flächendeckende und hochleistungsfähige Mobilfunkabdeckung durch echten Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt sowie ein Glasfasernetz und eine konsequente Hochrüstung bestehender Mobilfunktionsnetze. Bis zum Jahr 2025 ist der bundesweite Aufbau von 5G-Netzen abzuschließen. Mit einem effizienten Auktionsdesign sowie einem starken und zeitnahen Controlling durch den Bund sollen die Ausbauziele erreicht werden. Ein hochleistungsfähiger Mobilfunk ist eine Grundvoraussetzung für die Zukunftsfähigkeit des Standortes Deutschland.

Mit Gigabit-Gutscheinen für Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen wollen wir zudem den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen nachfrageorientiert und kosteneffizient beschleunigen. Mit den Gutscheinen wird ein Teil der Kosten erstattet, die bei der Umstellung auf Gigabit entstehen. Damit schaffen wir einen wirksamen Anreiz für Investitionen in den Gigabit-Netzausbau.

DIE LINKE setzt sich für einen raschen, flächendeckenden Glasfaserausbau bis 2030 ein. Diese symmetrische Bandbreite (also gleich für Download und Upload) muss dann regelmäßig den aktuellen Entwicklungen angepasst werden. In der Stadt und auf dem Land – für alle. Dafür wollen wir den Ausbau mit 10 Milliarden Euro jährlich fördern. Staatlich finanzierte Glasfasernetze sollen dabei genossenschaftlich betrieben werden und/oder als ein Netz in öffentlichem Eigentum, das diskriminierungsfrei (Open Access) von verschiedenen Internetdienste -Anbietern auch gleichzeitig gemietet werden kann. Im Übergang fordern wir einen Rechtsanspruch auf eine Anfangsbandbreite von 100 Mbit/s im Download und 50 Mbit/s im Upload, allerdings ist unser Ziel der bundesweite Ausbau an eine zukunftsfähige Infrastruktur, und das ist ein Glasfaseranschluss.

Schnelles Internet ist die Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse, fairen Wettbewerb und gehört zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Wir GRÜNE setzen einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet um, mit Mindestbandbreiten, die sich an den Nutzungsgewohnheiten der Menschen orientieren. Beim Mobilfunkausbau gilt es eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, egal in welchem Netz man surft. Wir wollen, dass Fördergelder unbürokratisch dort ankommen, wo sie am nötigsten gebraucht werden. Wir stärken den offenen Zugang zu bestehender Glasfaser und bauen Blockaden ab, um den Ausbau zu beschleunigen. Der Ausbau soll auch im Rahmen von Betreibermodellen vorangetrieben und langfristig gesichert werden. Wo die Anbieter keine Kooperationsvereinbarungen schließen, um Funklöcher zu schließen, muss notfalls lokales Roaming angeordnet werden, natürlich mit entsprechender Vergütung. Bei zukünftigen Frequenzversteigerungen sollen die Versorgungsauflagen für die Fläche angepasst werden.

Geltendes Recht erlaubt die Patentierung von trivialen Leistungsmerkmalen bei Soft-ware, wie zehntausendfach geschehen. So riskieren Entwickler ungewollte Patentver-letzungen – ein Risiko, das Innovation stark hemmt. Wie stehen Sie zu einer Software-Schutzschirmklausel? (siehe: https://bit.ly/3C8Ev7m)

Ein starker Patentschutz ist für Deutschlands Wirtschaft zentral, um unsere enormen Poten-ziale bei Innovation, Kreativität und Erfindergeist zu heben. Bei der Entwicklung von Paten-ten und innovativen Ansätzen für die industrielle Fertigung sind unsere Wissenschaft und kreativen Unternehmer weltweit führend. Diese Innovationskraft zu schützen, das stand bei der aktuellen Reform des Patentgesetzes für CDU und CSU im Mittelpunkt. Wir werden jetzt die kommenden Entwicklungen und Resultate der Reform eng verfolgen und evaluieren.

Non-Practicing Entities (NPE) – sogenannten Patenttrolle – vernichten jedes Jahr große Summen an Wertschöpfung. Wir werden daher – im Rahmen der harmonisierten EU-Normen mögliche – Reformen des Patentrechts prüfen. Teil dieser Prüfung wird insb. die Aufnahme des Verhältnismäßigkeitsvorbehalts (der es NPEs unter Umständen verwehrt, sich auf ihren Patentschutz zu berufen) sein.

Wir Freie Demokraten wollen prüfen, ob im Bereich der Softwareentwicklung das Urheberrecht bereits einen angemessenen Schutz gewährleistet, sodass Software beziehungsweise computerimplementierte Erfindungen aus dem Anwendungsbereich des Patentrechts herausgelöst werden können.

Patentierung und Lizensierungen stoßen zunehmend an Grenzen wie die Pandemie zeigt. DIE LINKE steht für den Schutz geistigen Eigentums, für mehr internationale Abstimmung und freien Zugang zur Nutzung technologischer Fortschritte. Da Grundlagenforschung, Bildung und Infrastruktur primär durch die öffentliche Hand finanziert und gewährleistet wird, ist es für uns grundfalsch, Produkte und Anwendungen einzig als Erfolg von Forscher:innen und/oder Unternehmen zu betrachten. Hier liegt der Ansatz „übergriffiger“ Patentierung zur Sicherung von Profiten. Ob die Software-Schutzklausel kurzfristig etwas löst, wäre zu prüfen. Generell setzen wir bei öffentlichen Institutionen auf Open-Source-Software um die Abhängigkeit von Anbietern zu verhindern. Teil- oder Folgeaufträge können dann auch viel kleinteiliger an andere vergeben werden, was KMU zu Gute käme. Zudem ist die Investition in Open-Source-Software innovationsfördernd, da auf einmal entwickelte Lösungen auch andere aufbauen können.

Wir GRÜNE sehen die Patentierung von einfachen Softwarefunktionen und den Einsatz von Trivialpatenten als strategisches Instrument („patent war“) im Technologiewettbewerb sehr kritisch. Die Grüne Bundestagsfraktion hat daher bereits 2013 einen interfraktionellen Antrag eingebracht, mit dem Softwarepatente abgelehnt werden. Mit der Vereinheitlichung des europäischen Patentrechts wurden erste Schritte zur Entlastung innovativer Akteure vorgenommen. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass innovative Unternehmen nicht durch einen Missbrauch von Softwarepatenten behindert werden und stimmen insofern der Zielstellung der BITMi-Stellungnahme zu.

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