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Assoziiertes BITMi Mitglied DATABUND veröffentlicht Stellungnahme zu Fit-Store-Plänen des IT-Planungsrates

Lisa Ehrentraut Keine Kommentare

Unser assoziiertes Mitglied DATABUND, der Verband der mittelständischen IT-Dienstleister und Softwarehersteller für den öffentlichen Sektor e.V., hat eine Stellungnahme zum Eckpunktepapier des IT-Planungsrates zum Fit-Store veröffentlicht. Der IT-Planungsrat behandelte in seiner letzten Sitzung am 24.06.20 unter der Entscheidung 2020/21 das Thema „Fit-Store“ und nahm das entsprechende Eckpunkte-Modell zur Kenntnis. Der DATABUND hat zu diesem Eckpunkte-Modell eine Stellungnahme mit daraus hergeleiteten Änderungsvorschlägen entwickelt.

 

Offene Stellungnahme des DATABUND vom 12.07.2020 zu:

Eckpunktepapier des IT-Planungsrates zum Fit-Store

Die grundsätzliche Idee zur Einrichtung eines ‚App-Store‘ für die öffentliche Verwaltung (im Sinne der weltweit bekannten Stores) begrüßen und unterstützen wir. Ein solcher STORE, von dem man sich als Verwaltung benötigte Lösungen (kostenpflichtig oder kostenfrei) „herunterladen“ kann, führt zu völlig neuen Überlegungen und Möglichkeiten bezüglich des Vergaberechtes. Damit kann Transparenz, Wettbewerb und Standardisierung in einem einzigen Vorhaben gebündelt werden.

Zu begrüßen ist ebenfalls die Idee einer nachhaltigen Standardisierung (hoher Grad der bundeseinheitlichen Standardisierung).

Eine mögliche Durchführung des Vorhabens, wenn es nach dem vorliegenden Eckpunkte-Modell stattfindet, müssen wir jedoch scharf kritisieren und machen dies an einigen Kernpunkten des Dokumentes fest, auf die wir im Folgenden eingehen.

 

„Einer für Alle“-Prinzip

Dieses von Bundesregierung und IT-Planungsrat propagierte Modell klingt auf den ersten Blick sehr gut. Auf den zweiten offenbaren sich aber eine ganze Reihe von Problemen, auf die wir wie folgt eingehen:

Notwendigkeit verschiedener IT-Lösungen

Es wird keine IT-Lösungen geben, die sowohl die Ansprüche einer kleinen Gemeinde als auch die einer Großstadt gleichermaßen befriedigen kann. Vordergründig sind Dienstleistungen für die Bürger überall die gleichen, aber deren Abwicklung in der Verwaltung ist sehr unterschiedlich. Diese Unterschiede können nur durch unterschiedliche Softwarelösungen bedient werden, die für ihre Kunden eine optimale Prozessabwicklung bietet.

Notwendigkeit von Wettbewerb

Nur der Wettbewerb verschiedener Lösungen sorgt für einen Innovationsdruck auf die angebotenen Lösungen, ständig aktuelle Technologien und Trends zu adaptieren und die angebotenen Preise zu überprüfen.

Benachteiligung etablierter Lösungen

Mittel zur Umsetzung von ‚Einer-für-alle‘-Projekte werden in der Regel an die Landesdienstleister ausgereicht, die damit neue Lösungen auf Basis eigener Produkte entwickeln. Die bestehenden Lösungen privater Anbieter haben keine Chance hier zum Zuge zu kommen. Sie verlieren ihre Geschäftsbasis, da es nur die EINE verordnete Lösung geben soll. Dies kommt einem Berufsverbot der etablierten Softwarehersteller gleich.

Sicherheitsbedenken

Gegen die Einer-für-Alle-Lösung sprechen auch erhebliche Sicherheitsbedenken, da der Staat hier ‚alles auf eine Karte setzt‘. Sollte diese eine Lösung aufgrund eines Fehlers außer Funktion geraten, wäre bundesweit kein Arbeiten mehr möglich und es käme auch außerhalb von Corona zur einem digitalen Lockdown der Verwaltung. Eine weitere Ursache für solch einen Lockdown könnte ein Angriff auf die gewählte Lösung durch Unrechtsstaaten und Hacker sein. Die Folgen wären die gleichen, ggf. noch mit einem Abgreifen der sensiblen Daten aller betroffenen Bürger verbunden. Nur mit einer Vielfalt der Lösungen und einem Plan-B erhält der Staat seine Souveränität und Handlungsfähigkeit.

 

Standardisierung

In dem Dokument fehlt jeglicher Ansatz, die Standardisierung genauer zu definieren bzw. verständlich zu machen. Es werden stillschweigend Herangehensweisen als Standard postuliert, obwohl aus Marktsicht jegliche Legitimation fehlt („FIM-Module“), während auf z.T. etablierte Standards (XÖV) keinerlei Bezug genommen wird.

 

Vergaberechtsfreiheit

Es ist nicht nachvollziehbar, dass das in Deutschland und der EU vorgeschriebene Vergaberecht ausgerechnet für Bund und Länder hier nicht gelten, bzw. umgangen werden soll. Das Vergaberecht verfolgt mit seinen Vorgaben Ziele der sozialen Marktwirtschaft, die allgemein in Wirtschaft und Bevölkerung akzeptiert sind. Sie sollen Korruption und Wettbewerbsausschlüssen entgegenwirken und die Auswahl der besten Lösung fördern. Bund und Länder haben eine Vorbildfunktion gegenüber Kommunen und anderen Verwaltungen in den Ländern, von denen die Einhaltung des Vergaberechts erwartet wird. De facto bedeutet eine Umgehung des Vergaberechts gleichzeitig einen vollständigen Ausschluss privatwirtschaftlicher Anbieter, unabhängig davon ob diese sich im Besitz der öffentlichen oder privaten Hand befinden. Dies unvereinbar mit den Prinzipien unserer sozialen Marktwirtschaft.

 

Beschaffung der Angebote des ‚Fit-Store‘

Das Eckpunkte-Papier führt aus, dass sowohl Bund als auch Länder Lösungen in den ‚Fit-Store‘ einstellen können. Auch die FitKo soll Lösungen einstellen und die bei den beiden Beteiligten vergaberechtsfrei beauftragen können. Eine Vergabe an die Privatwirtschaft wird nur als Ausnahme erwähnt mit dem Hinweis, dass hier ordnungsgemäße Vergabeverfahren notwendig seien. Vor dem Hintergrund, dass diese Konstruktion des ‚Fit-Store‘ mit seinem rechtlichen Rahmen der Vermeidung von Ausschreibungen dient, können wir nicht erkennen, dass eine Vergabe an die Privatwirtschaft und den damit verbundenen Aufwänden wirklich gewollt ist. Dies wird dazu führen, dass attraktive Projekte durch die Inhouse-Vergabe vor dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft abgeschottet werden. Nur Leistungen, die kein öffentlicher Partner erbringen möchte, aus welchen Gründen auch immer, würden zur Ausschreibung an die Privatwirtschaft gegeben.

 

Finanzierung der Angebote des ‚Fit-Store‘

Die angestrebten Finanzierungsformen für die Initialkosten durch die FitKo und der laufenden Kosten ggf. auch durch den Haushalt der FitKo werden ausschließlich Monopolstrukturen geschaffen. Diese Finanzierungen schließen von vorn herein aus, dass es mehrere finanzierte Lösungen geben wird, da eine Doppelfinanzierung nicht konsensfähig wäre. Gerade eine mögliche Finanzierung der laufenden Kosten durch den Haushalt der FitKo wird dazu führen, dass alle bestehenden oder entstehenden alternativen Lösungen ausgetrocknet werden, da Verwaltungen im Sinne einer sparsamen Haushaltsführung kaum verargumentieren können, dass sie Geld für eine andere Lösung ausgeben, wenn es ein bereits finanziertes kostenloses Angebot gibt.

 

Beauftragung von öffentlichen IT-Dienstleistern durch die Länder

Auch zu diesem Punkt nennt das Eckpunktepapier als erstes die Vergaberechtsfreiheit dieser Verfahrensweise, der Weitergabe von Entwicklungsleistungen der Länder an ihre Landes-Dienstleister im Wege der Inhouse-Vergabe. Es werden sogar konkrete Dienstleister genannt, – auf einen Weg zur Vergabe an die Privatwirtschaft wird dagegen hier ganz verzichtet. Diese Konstruktion führt wiederum dazu, dass die Privatwirtschaft aus den gesamten OZG-Entwicklungen ausgesperrt wird. Damit kann die gesamte mittelständische Softwareindustrie mit ihren Erfahrungen und Innovationen sich nicht an der OZG-Umsetzung beteiligen. Der Mittelstand als die wichtigste Komponente der deutschen Wirtschaft wird ignoriert.

Auch in den folgenden Teilen des Papiers geht es nie darum ein möglichst gute und schnelle Lösung bereitzustellen, sondern allein darum, dass diese im Kreise der öffentlichen Hand bleibt und somit die ausgereichten staatlichen Gelder wieder in der Hand des Staates landen. Aus unserer Sicht hat der IT-Planungsrat hier das eigentliche Ziel völlig aus den Augen verloren. Gegenüber den wirtschaftlichen Eigeninteressen der Länder ist eine erfolgreiche Digitalisierung zweitrangig geworden. Dies ist vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit staatlichen IT-Projekten der vergangenen Jahrzehnte eine gefährliche Strategie auf dem Rücken der Kommunen und Bürger, die letztendlich die leidtragenden einer ungenügenden Umsetzung sein werden.

 

Bereitstellung der Leistungen für die Kommunen

Die Bereitstellung der Leistungen an die Kommunen soll völlig kostenfrei durch die jeweiligen Länder erfolgen. Vor dem Hintergrund, dass es nur eine Lösung gibt und diese von öffentlich-rechtlichen Dienstleistern oder Teilen von Verwaltungen selbst erbracht werden, wird allen bestehenden Softwareunternehmen im kommunalen Sektor die Geschäftsgrundlage an dieser Stelle entzogen, wo sie im Wettbewerb mit den kostenlosen Länderleistungen stehen. Wie schon an anderer Stelle erwähnt, haben Kommunen kaum eine Möglichkeit eine für sie bessere oder geeignetere private Lösung zu wählen, wenn ihnen eine kostenlose Lösung an anderer Stelle zur Verfügung steht.

Man muss sich die Frage stellen, ist es wirklich die Aufgabe des Staates „normale“ Softwarelösungen zu erstellen und diese in eine langfristige Wartung und Pflege zu stellen? Warum werden hier die nachgewiesenen Vorteile der sozialen Marktwirtschaft ignoriert?

In der privaten Wirtschaft entscheiden sich die Unternehmen bei der Frage ‚make or buy‘ in der Regel für die letztere Option, weil sie sich auf ihre eigentliche Aufgaben konzentrieren wollen. Das sind die Dinge, die sie am besten können und wo Ihnen ausreichendes KnowHow und Erfahrungen zur Verfügung stehen. Dass es eine eigentliche Aufgabe des Staates ist, Software zu entwickeln möchten wir stark in Zweifel ziehen.

 

Fazit

Das vorliegende Konzept ist in fast allen Punkten abzulehnen und wird in der Wirtschaft weder Zustimmung noch Unterstützung finden. Im Folgenden soll jedoch kurz skizziert werden, wie ein App-Store für Verwaltungen aus Sicht der Wirtschaft aufgebaut sein muss und welche Chancen sich mit einem wirtschafts- und mittelstandsfreundlichen Konzept verbinden.

 

Das Alternativkonzept: App-Store für erfolgreiche und schnelle Digitalisierung

Wie schon eingangs geschildert, befürworten wir die Einrichtung eines App-Stores, der einen Quantensprung in der Digitalisierung der Verwaltung einläuten könnte. Er muss jedoch nach den folgenden Regeln konzipiert werden:

  • Grundsätzlicher Zugang zum App-Store nach Viren- und Malware-Prüfung für alle Softwareanbieter jeder Couleur
  • Keine Beschränkungen für bestimmte Lösungen oder der Menge von Lösungen für eine Zweckerfüllung
  • Festlegung von anzuwendenden Standards und Interoperabilität für Lösungen im App-Store
  • Unterstützung dieser Standards als Zugangsvoraussetzung für Lösungen zum App-Store
  • 100%ige Preistransparenz aller angebotenen Lösungen
  • Keine Abrechnung von Leistungen am App-Store vorbei
  • Keine Vertragsbindungen
  • Keine staatliche Finanzierung einzelner Lösungen im App-Store, sondern Budget für Kommunen, die sich damit eine für sie passende Lösung im App-Store auswählen
  • Vergaberechtsfreiheit der über den App-Store beschafften Lösungen egal vom wem sie angeboten werden

Vor allem der letzte Punkt wird Widersprüche provozieren. Jedoch sollte das Vergaberecht zur Ermöglichung eines solchen App-Stores ergänzt werden können. Eine Zustimmung der EU sollte bei entsprechender Ausgestaltung des App-Store möglich sein, da der Zweck einer Ausschreibung (Wettbewerb, Vergleichbarkeit der Angebote, Preistransparenz) auch durch den App-Store gewährleistet wäre. Damit hätten Kommunen die Möglichkeit aus einer reichen Auswahl an innovativen Lösungen die für ihre Digitalisierung beste finanzierbare auszuwählen und einzusetzen, ohne langwierige Vergaben. Die in der sonst erfolgten Vergabe durchgeführten Analysen der Angebote kann völlig transparent direkt im App-Store durchgeführt werden. Durch die fehlende Vertragsbindung und verbindlich vorgeschriebene Standards kann eine Kommune nach einem nicht erfolgreichen Test einer Anwendung sofort auf eine andere wechseln.

Mit einem echten App-Store hätten auch kleine Unternehmen und Startups die Möglichkeit ihre Lösungen über diesen Marktplatz in einem fairen Wettbewerb anzubieten. Markteintrittsbarrieren wie sie zurzeit bestehen, würden reduziert werden.

Dieser Ansatz ist ein Garant für eine schnelle, nachhaltige und kostengünstige Digitalisierung der deutschen Verwaltungen. Auch die digitale Souveränität könnte Eingang in die Vertragsbedingungen des App-Stores finden und so die Interessen von Bund und Ländern berücksichtigen.

Der DATABUND e.V. ist zu Gesprächen über die vorgeschlagene Konzeption mit allen Akteuren der Verwaltungsdigitalisierung bereit und ermuntert explizit auch andere Wirtschaftsverbände, auf Bund und Länder einzuwirken, den App-Store offen zu gestalten und den deutschen Mittelstand (dazu zählen wir auch die privatwirtschaftlich organisierten Dienstleister der öffentlichen Hand) mit einzubeziehen.

DATABUND e.V.:

Der DATABUND e.V. (www.DATABUND.de) vertritt als Bundesverband über 60 mittelständische IT-Unternehmen mit Produktfokus auf dem öffentlichen Sektor. DATABUND-Mitglieder versorgen alle Kommunal- und Kreisverwaltungen in Deutschland mit Softwarelösungen, sowie auch zahlreiche Landesverwaltungen. Der DATABUND deckt mit seinen Mitgliedern alle wichtigen Softwareverfahren in den Verwaltungen ab und treibt die Entwicklung und Standardisierung von herstellerübergreifenden Schnittstellen voran. Etwa 75% der in Kommunalverwaltungen eingesetzten Software kommt aus der mittelständischen Wirtschaft.

 

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