Andreas Palm Keine Kommentare

Datenübermittlungen in Länder außerhalb der EU – sogenannte Drittländer – benötigen eine rechtliche Grundlage. Durch die neuen Standardvertragsklauseln (SCC) der EU-Kommission ergeben sich seit dem 27. September 2021 verbindliche Regelungen bei Datentransfers in Länder, in denen nicht dasselbe Datenschutzniveau herrscht wie in der Europäischen Union (EU). Neue Drittlandübermittlungen, die noch auf die alten SCC gestützt sind, sind mittlerweile rechtswidrig. Für bestehende Datenübermittlungen in Drittländer gilt wiederum eine erweiterte Übergangsfrist bis zum 27.12.2022.

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